Die Bildungsprämie wird verlängert!
Bundesbildungsministerin Annette Schavan betont: "Schavan: „Weiterbildung muss als lohnende Investition in die eigene Zukunft und als selbstverständlicher Bestandteil der Bildungsbiographie begriffen werden.“
Deshalb wird die Bildungsprämie um weitere zwei Jahre verlängert! Sie können also - bei Vorliegen der Förderungsbedingungen - sich die Teilnahme an Ihrer Weiterbildung weiterhin vom Staat unterstützen lassen! Leider sind aber zurzeit die Förderrichtlinien für die neue Förderperiode noch unklar. Daher können Prämiengutscheine voraussichtlich erst wieder im März 2012 ausgegeben werden. Bitte sprechen Sie uns an!

Kennen Sie das? Die Dinge im Berufsalltag ändern sich schnell. Es gibt immer etwas, das Sie gerne lernen wollen oder dringend lernen müssten, um im Beruf erfolgreicher und zufriedener zu sein. Also informieren Sie sich und finden ein Angebot, das inhaltlich und zeitlich passt. Alles ist perfekt, wenn da nicht das hohe Teilnahmeentgelt wäre.
Seit Januar 2010 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der staatlichen Bildungsprämie. Wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, gibt Ihnen der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Bares dazu.
Im Klartext, der Bund übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Die Förderung erfolgt durch den sogenannten Prämiengutschein, den der Weiterbildungsanbieter direkt mit den zuständigen Stellen abrechnet.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um von der Weiterbildungsprämie profitieren zu können:
Achtung: Referendare, Studierende, Praktikanten, Wehr- oder Zivildienstleistende werden nicht gefördert!
Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Hier können Sie auch gleich Ihren konkreten Weiterbildungswunsch bzw. die gewünschte Maßnahme angeben.
Wenn Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben, werden Sie mit der Anerkennung der Veranstaltung keine Probleme haben, da das Zentrum für Weiterbildung durch LQW qualitätstestiert ist.
Aber Achtung: Weiterbildungsangebote, die bereits gefördert werden – etwa aus EU-Mitteln - oder auf die Sie z.B. als Betriebsratsmitglied einen Anspruch haben, können nicht nochmals durch die Bildungsprämie unterstützt werden. Deshalb erkundigen Sie sich bei uns, ob das von Ihnen gewählte Angebot gefördert werden kann.
Weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe erfahren Sie bei der kostenlosen Telefonhotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter Tel. 0800 2623 000.
Wenn Sie Ihren Prämiengutschein erhalten haben, ist der Rest für Sie ganz einfach: Mit Ihrer Anmeldung reichen Sie den Prämiengutschein bei uns ein, den Rest wickeln wir für Sie ab. Bitte beachten Sie dabei aber die Anmeldetermine!
Achtung: Für laufende Maßnahmen oder im Nachhinein gibt es leider keinen Prämiengutschein.
Weitere Infos erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder rufen Sie uns an!
Ulrike Wettig
Telefon: (0421) 218 - 61 623
Telefax: (0421) 218 - 61 620
eMail: wettig@uni-bremen.de
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.