Mit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU und von Betriebsinhaberinnen und -inhabern von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Die Weiterbildung muss sich auf
und den betrieblichen Strukturwandel unterstützen.
Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind. Die Zahl der Beschäftigten ist dabei ein wichtiges Kriterium: KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Kleinunternehmen haben – außer der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber – weniger als 50 Beschäftigte.
Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.iwin-niedersachsen.de.
Für die meisten unserer längerfristigen Angebote bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ratenzahlung zu vereinbaren.
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Sie individuell beraten können!
Teilnahme-Entgelte für berufsbezogene Weiterbildung können in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die gilt auch für ggf. anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
Wenn Sie zurzeit arbeitslos sein sollten, ist unter Umständen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich. Dies müssten Sie mit Ihrer Kundenberaterin bzw. Ihrem Kundenberater klären. Gern geben wir Ihnen Informationen zum weiteren Ablauf.
Von unseren Weiterbildungen profitieren Sie nicht nur persönlich. Durch praxisbezogene Konzeption unserer Angebote können Sie viele Inhalte ganz unmittelbar an Ihrem Arbeitsplatz umsetzen. Auch die Projektarbeit, die in vielen längerfristigen Angeboten Teil des Studiums ist, kann so angelegt sein, dass Ihr Arbeitgeber einen unmittelbaren Nutzen davon hat.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, ob er Ihre Weiterbildungskosten - oder einen Teil davon - fördert. Gern besprechen wir mit Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber, wie sich der Praxisbezug an Ihrem Arbeitsplatz am besten umsetzen lässt.