Ich brauche Auslandsreiseberatung

Arbeitsmedizinische Vorsorge Auslandsreise

Wenn Sie eine Dienstreise ins Ausland planen, gibt es viel zu bedenken – viele denken zuerst an Ihr Projekt und nach an den Dienstreiseantrag. Denken Sie aber auch an Ihre Sicherheit und Gesundheit! Ihr Betriebsarzt berät Sie gerne zur Reisemedizin, führt Vorsorgen und Untersuchungen durch und impft Sie. Die Kosten trägt komplett Ihr Arbeitgeber.

Als Vorbereitung ermittelt Ihr/e Dienstvorgesetzte/r zusammen mit Ihnen die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind u.a. Reiseziel, Transportmittel, Unterbringung, Verpflegung und die Tätigkeit zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung gehört an den Anfang der Reisevorbereitungen!

Bei der Gefährdungsbeurteilung kann Sie das Formular (siehe Kasten rechts) unterstützen.

Bitte prüfen Sie, ob es gesundheitsbezogene Einreisevorschriften, wie etwas Pflichtimpfungen gibt. Überlegen Sie auch, ob zusätzliche Versicherungen wie etwa Auslandskrankenversicherung notwendig sind. Prüfen Sie die aktuelle Sicherheitslage vor Abreise, etwa mit den Informationen des Auswärtigen Amtes (Reisewarnungen). Legen Sie mit Ihrer/m Vorgesetzten konkret fest, was im Falle von Erkrankung oder Unfall zu tun ist. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wann ist eine Beratung / Vorsorge notwendig?

  1. Vor Aufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen (in tropischen oder subtropischen Ländern, Polar- und Subpolarregionen, Aufenthalten in großer Höhe, etc.)
  2. Vor Aufenthalten in Ländern mit besonderen Infektionsgefährdungen, etwa durch endemischen Infektionskrankheiten bzw. Krankheitsüberträger (z.B. Malaria, Gelbfieber), mangelhaften hygienischen Bedingungen, mangelhafter medizinischer Versorgung, mangelhafter Infrastruktur
  3. Vor Auslandsaufenthalten von Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken sein können
  4. Vor der Einreise, wenn landesspezifische Vorschriften, etwa Einreisevorschriften mit Impfflicht das erfordern
  5. Vor Expeditionsteilnahme, wenn der Veranstalter einen Nachweis der Tauglichkeit fordert. (s.u.)

Bei Reisen mit besonderen klimatischen Bedingungen oder Infektionsrisiken handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, d.h.  Ihr Arbeitgeber muss Sie vor der Reise zur Beratung schicken. Es besteht jedoch für Sie keine Pflicht zur Tolerierung von Untersuchungen, Blutentnahmen oder Impfungen. Auch wird der Arbeitgeber - außer der Bestätigung der Teilnahme - keine weitere Information erhalten: Es werden keine Inhalten der Beratung, Untersuchungen oder Erhalt von Impfungen weitergegeben und auch keine Tauglichkeit bescheinigt.

Untersuchungen und Impfungen nach Einreisevorschriften sind zwar freiwillig, der betreffende Staat wird aber ohne vorliegende Bescheinigung die Einreise verweigern. (Meist handelt es sich hierbei um eine Gelbfieber-Impfflicht.)

Untersuchungen vor Expeditionsteilnahme sind verpflichtende Tauglichkeitsuntersuchungen. Es kann keine Tauglichkeit bescheinigt werden, wenn nicht der gesamte, vom Veranstalter vorgegebene Untersuchungsumfang inkl. evtl. geforderter Blutentnahmen und Impfungen toleriert wird.

In einfachen Fällen, insbesondere bei wiederholten Reisen, kann evtl. eine telefonische Erstberatung durch den Betriebsarzt ausreichen. Eventuell notwendige weitere Schritte können dann vereinbart werden.

Wann ist eine Beratung / Vorsorge nicht erforderlich?

Die Gefährdungsbeurteilung kann auch ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.

Bei Reisen bei denen nur „normale“ Risiken einer Reise bestehen bzw. keine besonderen klimatischen Bedingungen bestehen, ist keine reisemedizinische Beratung erforderlich. Die trifft im Allgemeinen für Reisen in große Städte z.B. zu Kongressen/Tagungen mit Wohnen und Essen in Hotels mit europäischem Standard zu. Jedoch sind auch hier Ausnahmen, wie z.B. bei Malaria-Gefährdung denkbar. Einreisevorschriften sind immer zu beachten.

Anmeldung

Termine werden vom Referat 02 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Gefährdungsbeurteilung.

Expeditionstauglichkeit

Expeditionsveranstalter verlangen teilweise einen medizinische Eignungsuntersuchung. Deren Umfang und die anzuwendenden Kriterien werden vom Veranstalter festgelegt. Die meisten Expeditionstauglichkeitsuntersuchungen können von uns durchgeführt werden (Ausnahmen s.u.). Bitte beachten Sie, dass oft eine zahnärztliche Stellungnahme gefordert wird - das können wir fachlich nicht; bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Zahnarzt.

Termine werden vom Referat 02 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Unterlagen des Veranstalters.

Ausnahmen

In folgenden Fällen dürfen wir Ihnen leider nicht weiterhelfen:

  • Gelbfieberimpfung: die Gelbfieberimpfung wird im Land Bremen ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Kontakt zur Terminabsprache: Gelbfieberimpfstelle des Landes Bremen
    Sämtliche andere Reiseimpfungen und Rezepte für reisebezogenen Medikation wie z.B. Malariaprophylaxe erhalten Sie bei uns im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • Seediensttauglichkeit (MLC/STCW) nach MariMedV: die deutsche Seediensttauglichkeit darf nur durch wenige zugelassene Ärzte erteilt werden: Liste der zugelassenen Ärzte.
    Bei viele Expeditionsreisen, etwa vom AWI oder IODP werden jedoch andere Tauglichkeitsuntersuchungen gefordert, die wir durchführen können und dürfen. 

Reisemedizinische Informationen

Termine für Vorsorgen/Untersuchungen

Sekretariat

Referat 02

Telefon: +49-421-218-60234

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