Festvortrag

Prof. Dr. Sonia Livingstone

London School of Economics and Political Science, London

Die Zukunft der Rechte von Kindern im digitalen Zeitalter

Im Laufe meiner Karriere habe ich etwa 20 Jahre damit zugebracht, die Bedeutung, Nutzung und Konsequenzen des Umgangs von Kindern mit den sich stetig wandelnden ‚Neuen Medien‘ zu untersuchen. Ich habe – hauptsächlich in Europa – Zeit in Kinderzimmern verbracht, mich mit Familien in deren Wohnzimmern unterhalten, den Einsatz von Technologien in Klassenzimmern beobachtet, die neuesten Trends der sozialen Medien mitgemacht und weltweit Kinder und Eltern befragt.

Daraufhin habe ich die Ergebnisse genutzt, um Politikerinnen und Politiker sowie Interessenvertreterinnen und -vertreter zu beraten – stets in der Hoffnung, die Möglichkeiten für Kinder online zu maximieren, aber die Risiken zu minimieren. Dabei bin ich auf die faszinierendsten Rätsel und Probleme gestoßen, vielleicht sogar auf Paradoxien.

Je größer die Nutzungsmöglichkeiten, desto höher das Schadensrisiko

Viele der verfügbaren Forschungsergebnisse können nach dem Prinzip ‚je mehr, desto mehr‘ zusammengefasst werden. Je mehr Zeit Kinder online verbringen, desto mehr Aktivitäten gehen sie dort nach, desto mehr entwickeln sie Medienkompetenzen, desto mehr Online-Möglichkeiten können sie auskosten – und desto größer ist auch das Schadensrisiko, dem sie sich  aussetzen.

Wie die Arbeit des EU Kids Online-Netzwerks zeigt, haben die Risiken und Chancen eine positive Korrelation. Das bedeutet, dass die Bemühungen, die Sicherheit von Kindern im Internet zu gewährleisten, gleichzeitig ihre Freiheiten einschränken. Auf der anderen Seite entstehen durch die Förderung ihrer Freiheiten – das Internet zu erkunden, neue Freundschaften zu schließen und sich in größeren Netzwerken zu engagieren – mehr Risiken.

Vor einigen Jahren lud mich UNICEF – eine Kinderrechtsorganisation, die in 190 Ländern weltweit aktiv ist – ein, ihnen bei der steigenden Nachfrage ihrer Landesbüros nach  Untersuchungen bezüglich des Internetgebrauchs und der damit verbundenen Probleme für Kinder auch außerhalb der Grenzen Europas zu helfen. Welche Untersuchungen sollten sie durchführen? Wie könnten diese ihre Agenda in Bezug auf Kinderrechte weltweit vorantreiben?

Die UN-Kinderrechtskonvention

Meine Arbeit mit UNICEF hat mich auf die UNKinderrechtskonvention aufmerksam gemacht, die offiziell durch UNICEF überwacht wird. Es handelt sich hierbei um einen leicht  verständlichen Text, der von allen Staaten der UN – mit Ausnahme der USA – unterzeichnet wurde.

Es ist ein überraschender Text. Anne Holzscheiter verweist auf die transformative Kraft des Diskurses, um den außergewöhnlichen und unerwarteten Enthusiasmus zu erklären, mit dem die Kinderrechtskonvention aufgenommen wurde, die doch ursprünglich als eine schlichte Ergänzung zu den bereits etablierten Menschenrechten gedacht war. Der zentrale  Richtungswechsel der Debatten – welche über ein Jahrzehnt länger anhielten als erwartet – ging von Kindern als passiven und stummen Subjekten, die besonderen Schutz bedürfen, über zu Kindern als eigenständigen Inhabern von Rechten inklusive Mitbestimmungs- und Mitspracherecht.

Meine Arbeit im Rahmen der Kinderrechtskonvention hat es mir als Medien- und Kommunikationsforscherin ermöglicht, altbekannte Fragen auf eine neue Art und Weise zu stellen.

1. Anstelle von auf die Technik abzielenden Fragestellungen (Was für einen Einfluss hat das Internet auf … ?) können wir eine kontextbezogenere Frage stellen: Was bewirkt die digitale Welt in Bezug auf das Lernen, Spielen und die Entwicklung von Kindern? So entziehen wir uns den Beschränkungen der Medienwirkungsforschung, moralischer Panik und dem Medienzentrismus.

2. Wenn wir uns an das Paradox zurückerinnern, dass Risiken und Möglichkeiten Hand in Hand gehen, bedeutet dies, dass die Untersuchungen von Kinderrechten im digitalen Zeitalter mit zwei allumfassenden Fragen beginnen könnten:

  • Wann und wie trägt die Internetnutzung durch das Eröffnen von Möglichkeiten, die den Entwicklungs- und Lebenschancen der Kinder zugutekommen, positiv zu ihrem Wohlbefinden bei?
  • Wann und wie ist die Internetnutzung im Leben eines Kindes durch eine Erhöhung des Schadensrisikos, die das Wohl des Kindes vermindern kann, problematisch

Drei zentrale Punkte stehen meist im Zentrum der Zusammenfassung der Kinderrechtskonvention:

  • Rechte auf Schutz beziehen sich auf die Vielzahl von Bedrohungen der Würde, des Überlebens und der Entwicklung von Kindern.
  • Rechte auf Versorgung beziehen sich auf alle nötigen Ressourcen zum Überleben und zur Entfaltung des Kindes.
  • Rechte auf Beteiligung ermöglichen es den Kindern, sich an Prozessen, die für ihre Entwicklung relevant sind, zu beteiligen und eine aktive Rolle in der Gesellschaft einzunehme

3. Die Aufgabe der Untersuchung besteht dann darin, die spezifischen Schäden zu untersuchen, vor denen Kinder geschützt werden müssen, solche kontextuellen Bedingungen, die Nöte von Kindern hervorrufen, zu analysieren (um die Bereitstellung von Ressourcen zu lenken) und ihre Handlungschancen sowie die Konsequenzen von Partizipation zu erforschen.

Schutz

Bezüglich der Kinderrechte auf Schutz in der digitalen Welt können wir an Untersuchungen zu folgenden Aspekten anknüpfen:

  • Sexuelle Belästigung und Ausbeutung von Kindern.
  • Die Erstellung und Verbreitung von Kindesmissbrauchsfotos.
  • Die Verfügbarkeit von (vielfältiger, extremer) Pornografie.
  • Neue Bedrohungen der Privatsphäre, der Identität und des Rufs.
  • Ausbeutung, Missbrauch und Nachverfolgung persönlicher Daten.
  • Feindselige, hasserfüllte und tyrannisierende Inhalte und Umgangsformen miteinander
  • Überredungsversuche zu selbstverletzendem Verhalten, Selbstmord, Bulimie oder Drogen

Nicht nur sind sich Kinder selbst dieser Risiken bewusst – sie werden auch immer öfter von Untersuchungen, Strafverfolgungen und klinischen Erfahrungen untermauert.

Es ist jedoch zu beachten, dass in einem Großteil der Untersuchungen der Fokus auf den Risikenund nicht auf den tatsächlichen Schädigungen liegt – beispielsweise wird der Fokus darauf gerichtet, dass Kinder Pornografie ausgesetzt sind, und nicht auf die Schäden, die daraus resultieren könnten. Das bedeutet, dass die meisten Forschungen hauptsächlich das Risiko eines  Risikos untersuchen (z. B. die Wahrscheinlichkeit, Pornografie zu sehen) und nicht das Risiko des eigentlichen Schadens (u. a. auch, weil die Erforschung negativer Folgen von Pornografie  schwierig ist).

Es regt zum Nachdenken an, dass sich die Schäden seit den 20 Jahren, in denen amerikanische und europäische Kinder Zugang zum Internet haben insgesamt reduziert und nicht  vermehrt haben. Solche Statistiken führen dazu, dass internationale Experten behaupten, dass Kinder aufgrund des Internets insgesamt gesehen keines intensiveren Schutzes bedürfen. Stattdessen sei das Internet einer von vielen Orten geworden, an denen Missbrauch existiert – was wiederum neue Herausforderungen für den Kinderschutz bedeutet.

Im Gegensatz dazu hat Barnardo’s, eine große britische Wohlfahrtseinrichtung, kürzlich einen Bericht veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass das Internet Missbrauch und sexuelle  Ausbeutung verändert habe – gerade aufgrund seiner Affordanz: Es vereinfacht den Kontakt zwischen Kindern und Fremden, normalisiert sexualisierte Gewalt, und die Anonymität verleiht ihnen ein Gefühl von Sicherheit. Diese Veränderung, die viele intuitiv für richtig halten, führt zu Problemen hinsichtlich eines rechtlichen Rahmens. Deswegen wird beispielsweise über neue digitale Rechte diskutiert und auch darüber, ob die Kinderrechtskonventionen nicht überarbeitet werden sollten.

Zweifelsohne überdenken einige Forscherinnen und Forscher zu digitalen Medien derzeit die wichtigsten Aspekte (nicht nur Missbrauch, sondern auch Privatsphäre, Identität, freie  Meinungsäußerung und Bildung) der Menschenrechte in einem digitalen Zeitalter. Auch wenn wir argumentieren, dass sich lediglich die Vermittlung der Rechte ändert, wird deutlich, dass sich diese Tatsache auch auf die entsprechenden Aspekte selbst auswirkt.

Dies sind umstrittene empirische Fragestellungen. Vielleicht ist es für den rechtlichen Rahmen nicht so wichtig, ob sich die Aspekte ändern, sondern ob unsere derzeitigen Konzepte (von Missbrauch, Identität, Privatsphäre etc.) abstrakt genug sind, um sich dem ununterbrochenen Wandel stets anzupassen. Bislang gehe ich davon aus.

Beteiligung

Im Zusammenhang mit dem Beteiligungsgedanken in der digitalen Welt können wir an Untersuchungen zu folgenden Aspekten anknüpfen:

  • Kontakt zu Gleichaltrigen zum gegenseitigen Austausch, zur Vernetzung und Zusammenarbeit.
  • Benutzerfreundliche Foren für Kinder und Jugendliche.
  • Kindergeleitete Initiativen für den lokalen und globalen Wandel.

Bei diesen Punkten sehe ich weniger Debatten darum, ob das Internet Rechte neu gestaltet, sondern eher darum, wie man mit dem Aufeinandertreffen der miteinander konkurrierenden Rechte umgeht – meist zwischen Schutz und Beteiligung.

Die Kinderrechtskonvention versichert, dass die Stimmen der Kinder „in allen das Kind berührenden Angelegenheiten“ gehört werden und die Umsetzungen „der jeweiligen Entwicklung entsprechend“ sowie „im Interesse des Kindes“ geschehen sollten.

Aber was genau im Interesse des Kindes ist, inwieweit Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend Entscheidungen beeinflussen können, die sie betreffen – darüber wird in der  Forschung gestritten. Oft ist die Entscheidung konservativ, risikoscheu und stellt den Schutz über die Beteiligung. Dementsprechend sind zumindest in der nördlichen Hemisphere restriktive Ansätze bezüglich der Internetnutzung von Kindern sowohl zu Hause als auch in der Schule die Regel.

In öffentlichen Foren gibt es interessante Experimente, die auch schon relativ junge Kinder einladen, an der virtuellen Welt teilzunehmen und auf eine sinnvolle Art und Weise ihre Meinung  zu äußern. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass nur die privilegierten „üblichen Verdächtigen“ solche Chancen nutzen können und dass Möglichkeiten der Mitsprache häufig wirkungslos oder ungehört bleiben.

Die Frage nach Beteiligung, insbesondere weltweit, deutet auf ein generelleres Problem im Rahmen der Kinderrechte hin. Sie sind wie alle Abhandlungen fundamentaler Rechte in einer Universalsprache verfasst. Dadurch entstehen – rhetorisch und normativ/rechtlich – enorme Vorteile für die entsprechenden Regelungen sowie die Praxis innerhalb eines Landes wie auch grenzübergreifend. Kinderleben werden allerdings entscheidend durch bestimmte kulturelle Kontexte beeinflusst und ihre Bedeutung ist lokal stark verankert.

Die Anwendung universaler Rechtsrahmen kann in bestimmten Kontexten im Extremfall aus Rechten Unrecht machen, wenn Außenstehende fremde Werte verkünden, während sie lokale Gepflogenheiten verletzen und etablierte Gemeinschaftsrituale falsch interpretieren oder stören. Ich könnte dies ein weiteres Paradox nennen! Wie sollten Kinderrechtsorganisationen beispielsweise das Recht auf die freie Auslebung der sexuellen Identität unterstützen? Und sollten sie leichtere Mitsprache- und Partizipationsmöglichkeiten für Kinder schaffen, auch wenn dies mit familiären oder gesellschaftlichen Traditionen in Konflikt gerät?

  • Harvard-Historiker Samuel Moyn bemerkt dazu, dass es unmöglich sei, von der Verkündung formaler Berechtigungen zu der Sicherstellung echter Bedingungen überzugehen, ohne dabei unterschiedliche Wege und kontroverse politische Entscheidungen in Betracht zu ziehen.
  • Folglich fordert Kinderrechtsexperte Karl Hanson, dass wir die beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen der Entwicklung von Gesetzen, Richtlinien und Programmen im Namen der Kinderrechte kritisch hinterfragen.

Eine globale Herangehensweise

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, können wir aus der nördlichen Hemisphere keine Forschungsvorhaben für den Süden erstellen. Stattdessen brauchen wir einen  partnerschaftlichen Ansatz für zwischenstaatliche Wissenschaft, eine Verbindung exakter Untersuchungsmethoden mit einem zwischenmenschlichen Dialog, um lokale Umstände zu  verstehen und auf diese eingehen zu können. Genau das passiert gerade mit einer willkommenen Erweiterung der Evidenzbasis.

Langsam beginnen wir die Unterschiede der Internetnutzung in verschiedenen Ländern zu verstehen – in aller Regel geschieht diese mobil, ist eher Gemeinschaftseigentum und nicht im  Besitz einzelner Personen, ist oft geschlechterspezifisch, schonungslos kommerziell, größtenteils nicht reguliert, enthält wenige öffentliche Inhalte oder gar welche in der eigenen  Landessprache und so weiter. Vielleicht helfen uns diese Erkenntnisse bei dem Verständnis, dass ein universeller rechtlicher Rahmen durch die Beachtung der Komplexität und Diversität des Alltags von Kindern gestützt werden muss.

Auch werden die Forschungsabsichten und Richtlinien, die bereits in der nördlichen Hemisphere entwickelt wurden, vor Herausforderungen gestellt, da wir einen entscheidenden  Wendepunkt erreicht haben. Zwei Drittel der knapp drei Milliarden Menschen, die das Internet nutzen, leben auf der Südhalbkugel. Und dort lebt auch die nächste Milliarde. Wenn man beachtet, dass der Kinderanteil in Entwicklungsländern deutlich höher ist als in entwickelten Staaten, bedeutet dies, dass etwa jede dritte Person, die das Internet weltweit nutzt, unter 18 Jahre alt ist.

Um also Kinderrechte in der digitalen Welt zu verstehen, ist es an der Zeit, einen globaleren Standpunkt einzunehmen, und um Internetnutzung auf globaler Ebene zu verstehen, ist es an der Zeit, die bedeutende Anzahl von Kindern, die das Internet nutzen, anzuerkennen.

Versorgung

In Bezug auf die Versorgungsrechte von Kindern können wir an Untersuchungen zu folgenden Aspekten anknüpfen:

  • Formelle und informelle Lernressourcen und Bildungsinhalte.
  • Gut zugänglicher und fachspezifischer Informationsreichtum sowie die digitalen Kompetenzen, diese gut nutzen zu können.
  • Möglichkeiten für Kreativität, Erkundungenund Unterhaltung.
  • Zugang zur eigenen Kultur und Herkunft sowie deren Repräsentation.
  • Formen der Entschädigung, Repräsentation,Beratung und Unterstützung.

Ich hätte gedacht, dass dieses zentrale Recht das deutlichste sei. Allerdings ist es unerwartet verzwickt, die Politik über entsprechende Forschung zu informieren. Auch sollten Probleme von Initiativen wie One Laptop Per Child und ähnlicher beachtet werden, die Kindern Mobilgeräte und westliche Informationsquellen zur Verfügung stellen, ohne lokale Hierarchien oder Traditionen wirklich zu verstehen.

Zur Fokussierung des Problems möchte ich an dieser Stelle auf Isaiah Berlins klassische Unterscheidung zwischen positiven und negativen Freiheiten hinweisen. Kinderrechte auf Schutz sind ein Fall negativer Freiheiten – beispielsweise dass Kinder ohne Missbrauch und Gewalt aufwachsen sollten. Negative Freiheiten sind meist weniger kontrovers als positive, da sie im Sinne eines minimalistischen Rechtsansatzes darauf abzielen, Leid zu beseitigen.

Allerdings ist die Versorgung von Kindern (genauso wie Beteiligungsrechte) ein Beispiel für positive Rechte. Und diese können kontrovers sein, da sie dazu tendieren, eine maximalistische Sichtweise zur Geltung zu bringen – und oft auf eine implizit normative, westliche und kapitalistische Art vorschreiben, was das gute Leben sein kann oder soll. Das Recht auf Bildung (oder Spiel oder Identität oder Kultur) wird diskussionslos behauptet, aber woher nehmen wir uns das Recht vorzuschreiben, dass Kinder nicht nur ohne Angst vor Verletzungen aufwachsen sollten, sondern auch im Sinne einer spätmodernen Vorstellung einer partizipativen Demokratie oder einer westlich-kapitalistischen Sichtweise auf das Lernen als Vorbereitung
auf die Informationswirtschaft?

Mir ist aufgefallen, dass nur wenige politische Entscheidungstragende überzeugend darlegen können, was eine sehr gute Versorgung für Kinder, die im Internet verkehren, ausmacht. Ist ihnen bewusst, dass das Zur-Sprache-Bringen einer positiven Vorstellung die Grenzen zu einer maximalistischen Verordnung überschreiten würde, die anderen unsere eigenen Werte auferlegt? Wer darf entscheiden, was besser ist?

Aber wenn diejenigen, denen das Wohl der Kinder am Herzen liegt, nicht wissen oder nicht aussprechen, was sie möchten, so übernimmt der Markt gerne die Aufgabe, die entsprechenden Lücken in unserer Vorstellung zu füllen. Auch wenn ein minimalistischer Ansatz vielleicht klug wäre, fände ich es schön, wenn wir uns einen anspruchsvolleren Ansatz bezüglich der Versorgung minderjähriger Internetnutzer zumindest ausmalen – und möglich machen – würden.

Die Einbeziehung von Kinderstimmen in die Steuerung des Internets

Ich habe also die Rechte auf Schutz, Versorgung und Beteiligung genutzt, um zu zeigen, wie die Übertragung von sozialwissenschaftlichen Befunden auf die Kinderrechte einige wichtige Herausforderungen bezüglich der folgenden Aspekte bereithält:

  • des Schadens, der das Recht auf Schutz untermauert,
  • der Handlungskraft, die das Recht auf Beteiligung untermauert,
  • und der Bedürfnisse, die das Recht auf Versorgung untermauern.

Eine aktuelle multinationale Konferenz mit Kindern konnte zeigen, dass sie selbst von einer festen und positiven Verbindung zwischen Rechten und dem Internet ausgehen:

  • Der Zugang zu Internet und mobiler Technologie ist ein Grundrecht.
  • Das Internet und die Mobilfunktechnik sind die Medien, mit denen Kinder derzeit von ihren Rechten auf Information, Bildung und Beteiligung Gebrauch machen.
  • Die entsprechenden Kompetenzen (im Bereich digitaler und gedruckter Medien, Informationen etc.) stellen die Basis für einen Zugang und die effektive Nutzung des Internets dar, womit Rechte in der digitalen Welt erst wahrgenommen werden können.
  • Kinder verstehen, dass mit den Rechten auch Verantwortlichkeiten einhergehen, und wünschen sich, dass sie in die betreffenden politischen Beratungen miteinbezogen werden.

Dies stellt die politischen Entscheidungstragenden vor einige Herausforderungen:

  • Das Internet kann das Alter der Menschen, die es nutzen, größtenteils nicht erkennen, was es wiederum erschwert, Rechte Minderjähriger, die das Internet nutzen, sicherzustellen – oder auch nur zu evaluieren, inwieweit ihre Rechte derzeit unterstützt werden –, und die Normen, die außerhalb des Internets entstanden sind, welche die Fähigkeiten und das Wohlergehen der Kinder im Auge haben, werden hierbei vernachlässigt.
  • Das Internet ist grundsätzlich ein proprietäres System, so dass nun kommerzielle Interessen in noch nie dagewesenem Ausmaß die Kommunikation, das Spiel, das Lernen und sogar den Missbrauch beeinflussen.
  • Das Internet ist im Grunde genommen ein globales Netzwerk, so dass Kinderrechte (laut Kinderrechtskonvention in der Verantwortlichkeit des Staates) von einem System beeinflusst werden, welches sich nationaler Rechtsprechung entzieht (mit Ausnahme vielleicht der USamerikanischen Gerichtsbarkeit), und dies in noch nie dagewesenem Ausmaß.

Mit dem Argument, dass sich das Internet zu schnell ändere, zu international und zu komplex sei, geben die Staaten die Verantwortlichkeit für die Kinderrechte (und Rechte generell) an eine fragile Mischung aus einem Good-Practice-Leitfaden, willkürlicher Selbstregulierung, sporadischer Anstrengung in Richtung einer sozial- gemeinschaftlichen Verantwortung und  multinationalen Foren ohne zentrale Ansprechpartner ab.

An dieser Stelle komme ich zu meinem letzten Paradox: Obwohl die Nutzung des Internets durch Kinder bejubelt wird, Sorgen bereitet oder vorgesehen wird, kommen Kinder als  spezifische Gruppe Internetnutzender kaum zu Wort – ungeachtet dessen, dass sie ein Drittel dieser Nutzer ausmachen.

Kaum eine der aus dem Boden sprießenden Internetrechtskonventionen erwähnt Kinder überhaupt und wenn doch, dann nur als Opfer illegalen Kindesmissbrauchs. Der Grund dafür liegt darin, dass Kinder in Debatten über die Internetsteuerung stets als Behinderung der Erwachseneninternetrechte gesehen wurden (Kinderschutz ist ein verdecktes Argument für die Zensur etc.). Dies beschwört eine Welt herauf, in der Erwachsene Beteiligungsrechte haben, aber kaum auf Schutzrechte angewiesen sind (und Kindern sollten im besten Falle Schutzrechte, aber kaum Beteiligungsrechtegewährt werden).

Das hat zur Folge, dass Menschen, die Internetrechte und -freiheiten am stärksten befürworten, die Rechte von einem Drittel der Menschheit – nämlich den Kindern – am wenigsten anerkennen. Im Gegensatz zur Ausgrenzung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Sexualität oder einer Behinderung scheint das Alter unsichtbar zu sein. Kinder sind bestenfalls das Problem anderer (meist das der Eltern) und schlimmstenfalls ein Hindernis auf dem Weg der Erwachsenenrechte.

Im Gegensatz dazu habe ich mich dafür ausgesprochen, dass die Kinderrechte in der digitalen Welt nicht nur geschützt, sondern anerkannt und unterstützt werden müssen. Um diese Herausforderungen annehmen zu können, sind wir auf einen wirklich globalen Dialog- und Erwägungsprozess angewiesen, der die Stimmen und Erfahrungen der Kinder unbedingt  miteinbeziehen muss.

Fazit

Ich habe mich also mit einer Mischung aus Enthusiasmus und zurückhaltender Vorsicht für einen Rahmen zur Erforschung von Kinderrechten im digitalen Zeitalter ausgesprochen. Ein solcher rechtlicher Rahmen ermöglicht zum einen ein strukturiertes Untersuchungsvorhaben, zum anderen einen strategischen Weitblick und außerdem eine ethische Inspiration zur Stärkung von Kindern.

Wenn wir die Schwierigkeiten berücksichtigen, ermöglicht uns dieser rechtliche Rahmen auf eine ehrgeizige Weise eine Veränderung der üblichen und oft dekontextualisierten  Fragestellungen bezüglich der technischen Bedeutung, so dass wir die Einbettung digitaler Medien in die Welt der Kinder besser verstehen und auch kontextualisieren können. Und vielleicht gestalten wir die Kinderrechte nebenbei mit um.

Außerdem werden sowohl Werte als auch Prozesse thematisiert, mit denen sich die Wissenschaft für erweiterte, theoretische Richtlinien und praktische Vorgehensweisen einsetzen kann. Dabei werden – so hoffe ich – naive Übertragungen aus der Nordhalbkugel auf den Süden vermieden und – so hoffe ich ebenfalls – neue Ideen und Gedankengänge über Kinderleben und Kinderrechte geboren, während die Internetnutzung und dementsprechend unsere Forschungsagenda immer globaler wird.

Aus dem Englischen von Verena Mertz.