Promotionsordnungen

Die Promotionsverfahren an der Universität Bremen sind durch die Promotionsordnungen der Fachbereiche geregelt. Der formale Start eines Promotionsvorhabens ist die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich, die durch die jeweiligen Pomotionsauschüsse durchgeführt wird. Einige Promotionsordnungen sehen den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vor.

Die Annahme als Doktorand*in am Fachbereich ist  Voraussetzung für die Immatrikulation als Doktorand*in an der Universität Bremen. Für die Dauer von zwei Semestern ist die Immatrikulation auch auf Grundlage einer Betreuungszusage durch eine/einen Hochschullehrer*in möglich. Für die Immatrikulation, die nicht verpflichtend ist, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat für Studierende.

Die Promotionsordnungen der Universität Bremen ermöglichen auch die bi-nationale Promotion in Kooperation mit einer ausländischen Universität. Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

Bei Fragen zu den Promotionsordnungen können Sie sich gerne an das BYRD-Team wenden.