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Geschlechtergerechte Verwaltungssprache ist rechtskonform

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrike Lembke bestätigt, dass die Verwaltungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover rechtskonform ist, wenn die geschlechtsumfassende Sprache inklusive des Gendersterns verwendet wird.

Ein Gutachten in Auftrag der Humboldt Universität zu Berlin zeigt, dass die Verwaltungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover rechtskonform ist, wenn die geschlechtsumfassende Sprache inklusive des Gendersterns verwendet wird. 

Das Gutachten von Prof. Dr. Ulrike Lambrecht wertet die geschlechtergerechte Sprache als konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Dies Anforderung sieht vor, dass die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter umgesetzt wird. 

Das Gutachten zeigt, dass es für Inter*- Trans*- und non-binäre Menschen eine psychische Belastung ist, wenn nur binäre Personenbezeichnungen verwendet werden. Linguistische Studien zeigen zudem, dass eine Benachteiligung von Frauen vorliegt, wenn das pseudo-generische Maskulinum verwendet wird. 

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Verwendung geschlechtergerechter Verwaltungssprache dazu dient, die Grundrechte zu konkretisieren und die Gesetzesbindung der Verwaltung zu aktualisieren. 

Die Pressemitteilung der Humboldt-Universität zu Berlin und den Link zu dem vollständigen Gutachten finden Sie hier