Archivieren

Uni-Archiv

Abgabe von Schriftgut

Schriftgut, dessen Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigt wird, ist dem Universitätsarchiv anzubieten, sofern keine anderen Vereinbarungen darüber bestehen. Das Universitätsarchiv entscheidet über die Archivwürdigkeit des Schriftguts und übernimmt die archivwürdigen Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung.

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Was sind Aufbewahrungsfristen und wen betreffen sie?

Die Aufbewahrungsfrist einer Akte bestimmt, wie lange diese noch für das operative Geschäft vorzuhalten ist, bis kein Rückgriffsbedarf mehr besteht, also die Akte im Verwaltungsablauf nicht mehr benötigt wird. Aufbewahrungsfristen beginnen stets mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das letzte Schriftstück eines Vorganges zu den Akten geschrieben wurde.

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Sammlungen und Nachlässe für das Universitätsarchiv

Den größten Teil der Bestände des Universitätsarchivs bilden Verwaltungsakten, die stetig im universitären Alltag entstehen. Neben diesem Kernbestand versuchen wir unseren Bestand durch Nachlässe bzw. Abgaben einzelner ProfessorInnen, Verwaltungskräfte zu ergänzen.

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