Antrag auf Begrüßungsgeld

Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende

CORONA-Update:
Anträge auf Begrüßungsgeld können derzeit nur per Post oder Email an das bsu übersendet werden.            
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Voraussetzungen für die Beantragung des Begrüßungsgeldes:

Sie sind ordentlich an einer der Hochschulen im Land Bremen immatrikuliert. (Bachelor/Master/Promotion) Vorbreitungsstudierende erhalten kein Begrüßungsgeld!

Für Ihren Antrag benötigen Sie eine Einschreibebestätigung/Immatrikulationsbescheinigung

UND

Sie haben Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.

Der Zuzug muss für die Aufnahme eines Studiums in Bremen stattgefunden haben.

UND

Sie behalten Ihren Erstwohnsitz in Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gezählt ab Anmeldedatum).

(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grundsätzlich überprüft!) 

 

Hinweise: 

Gaststudenten können bei der Anmeldung noch kein Begrüßungsgeld erhalten. Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnungsanmeldung tatsächlich noch in Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, können sie das Begrüßungsgeld im Nachhinein beantragen!

Ausländische Studierende müssen anhand ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass ihr Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht. 

Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht, kann kein Begrüßungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel zählt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

Das Begrüßungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!

Bitte geben Sie die IBAN im Online-Modul ohne Leerzeichen ein, da sie ansonsten unvollständig im System ist.

Sollten Sie Ihren Antrag per Post oder E-Mail an uns schicken, benötigen wir zusätzlich eine Kopie eines Ausweisdokumentes.

Online-Antrag auf Begrüßungsgeld für Studierende

Online-Antrag auf Begrüßungsgeld für Studierende: https://www.bsu.uni-bremen.de/bg/antragbg.php

Begrüßungsgeld für Auszubildende

Auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft erhalten ab dem Ausbildungsjahr 2017 auch Personen, die für die Durchführung einer Berufsausbildung in das Land Bremen (Städte Bremen und Bremerhaven) gezogen sind, das Begrüßungsgeld in Höhe von 150,- EUR.

Dieses gilt für alle bundesgesetzlich u.a. nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) oder landesgesetzlich geregelten dualen und schulischen Berufsausbildungen einschließlich der Ableistung von Vorbereitungsdiensten zum Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn bis zur Ebene der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt, die im Land Bremen durchgeführt werden. Die Beantragung und Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt – wie für studentische Neubürger*innen – durch das bsu.

Auch wenn Sie in Bremerhaven wohnen, erfolgt die Beantragung beim bsu!

Voraussetzungen für die Beantragung des Begrüßungsgeldes:

  • Sie führen eine Berufsausbildung im Land Bremen durch

UND

  • Sie haben dafür Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.

 

Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht, kann kein Begrüßungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel zählt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

UND

  • Sie behalten Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gezählt ab Anmeldedatum).

(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grundsätzlich überprüft!) 

 

Sie beantragen das Begrüßungsgeld per Post beim bsu mit dem auf unserer Website verfügbaren Antragsformular und fügen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages (bzw. Schulbescheinigung oder Kopie der Ernennungsurkunde)
  • Kopie eines Ausweisdokumentes (Personalausweis/Reisepass)
  • Meldebestätigung über den Wohnsitz in Bremerhaven

Postanschrift:

bremen_service universität (bsu)

Bibliothekstr. 6

28359 Bremen

Antragsformular auf Begrüßungsgeld für Auszubildende

Aktualisiert von: bsu