Angelegenheiten des Prüfungsausschusses

Dokumente und Formulare für Härtefallanträge, Studienschwerpunktwechsel, Nachteilsausgleiche, Widersprüche, etc. müssen beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Dokumente und Formulare für die Anerkennung von inländischen Prüfungsleistungen reichen Sie bitte in unserem Sekretariat ein. Es werden für diesen Vorgang keine gesonderten Termine vergeben. Denken Sie bitte an einen frankierten Rückumschlag.

Leistungen, die im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht wurden, werden generell nicht als Prüfungsleistungen für unsere Studienprogramme anerkannt.

Bei Beratungsbedarf kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt (ZPA) oder Frau Roseland-Müller bzw. deren MitarbeiterInnen vom Studienzentrum Wirtschaftswissenschaft (insbesondere für Anerkennungsverfahren).

Bitte beachten Sie, dass in der Sprechstunde von Prof. Cordes keine Angelegenheiten des Prüfungsausschusses behandelt werden. Anhörungen durch dieses Organ finden nur über Einladung des Ausschusses statt.

Nachfragen bitte an ierp.office.cordes(at)uni-bremen.de.

Aktualisiert von: Petra Lazar