Arbeitnehmerkammer

Arbeitnehmerkammer

Als ArbeitnehmerIn der Universität Bremen sind Sie gemäß des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen automatisch Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen (AN-Kammer). Über Ihr monatliches Gehalt werden Ihre Arbeitnehmerkammerbeiträge abgeführt, welches Ihnen ermöglicht das umfangreiche Angebot an Dienstleistungen der AN-Kammer wahrzunehmen. Die AN-Kammer bietet Beratungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts (z.B. Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis, Rentenversicherung, Leistungen der Krankenversicherung), des Arbeitslosenrechts (z.B. Höhe des Arbeitslosengeldes, Anrechnung von Abfindungen, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Sperrzeit), des Steuerrechts (z.B. Steuerklassenwahl, Eigenheimzulage, steuerlichen Behandlung geringfügiger Beschäftigter), des Verbraucherrechts und auch auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts (z.B. Familienrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Verbraucherinsolvenzrecht). Insbesondere hilfreich ist die Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung gegen eine geringe Gebühr oder dass die auf der Website eingestellten Informationen auch in anderen Sprachen verfügbar sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die AN-Kammer.
http://www.arbeitnehmerkammer.de

Aktualisiert von: Dezernat 2