Beihilfe

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

Beihilfeberechtigte Personen sind

  • Beamte/ Beamtinnen gem. Bremischer Beihilfeverordnung sowie
  • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.04.1999 begründet wurde.

Bitte richten Sie alle Anträge mit Belegen und sonstigen Schriftverkehr an:


Performa Nord
Beihilfe
Schillerstr. 1
28195 Bremen

 

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig (§ 13 BremBVO).

Pauschale Beihilfe

Durch die Änderung des § 80 Abs. 4 und 5 BremBG wurde mit der sogenannten Pauschalen Beihilfe eine weitere Alternative der Beihilfegewährung geschaffen.

Ab dem 1. Januar 2020 kann die Pauschale Beihilfe von bremischen Beamtinnen und Beamte beantragt werden

- die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder

- die eine private Krankenvollversicherung haben oder

- die über sogenannte Vorversicherungszeiten in der GKV im Sinne des SGB V verfügen.

Bei der Wahl der Pauschalen Beihilfe wird der hälftige Krankenversicherungsbeitrag vom Dienstherrn übernommen und zusammen mit der Besoldung monatlich ausgezahlt. Die Pauschale Beihilfe wird schriftlich und unwiderruflich beantragt, gleichzeitig wird auf die Gewährung individuellen Beihilfen verzichtet.

Bitte beachten Sie das Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 11/2019.

Aktualisiert von: Dezernat 2