Dienstliche Beurteilungen für Beamtinnen und Beamte

Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen Dienste (Beurteilungsrichtlinien Allgemeine Dienste) Beurteilungsrichtlinien Allgemeine Dienste vom 15. Juli 2008

Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21.07.2015 (Brem.ABl. 2015 S. 782, ber. S. 822)

Diese Richtlinien gelten für das Land und die Stadtgemeinde Bremen. Sie regeln das Verfahren der dienstlichen Beurteilung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes auf der Grundlage der Verordnung über die dienstliche Beurteilung sowie andere Instrumente zur Feststellung der Eignung und Befähigung der bremischen Beamten (BremBeurtV) in der jeweils gültigen Fassung. Während der Ausbildung oder des Aufstiegs in eine nächsthöhere Laufbahn sowie für Beamtinnen und Beamte auf Probe, die der Produktgruppe 910302 zugeordnet sind, erfolgt die Beurteilung nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung oder den entsprechenden Richtlinien.

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Zuständigkeit

  • SachbearbeiterInnen Referat 21

In den folgenden Links finden Sie das Rundschreiben und die Anlagen:

Rundschreiben RS 14-2015
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 2c

Aktualisiert von: Dezernat 2