Pflege von Angehörigen

Pflegezeit

Am 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Freistellung von der Arbeit zu ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu fördern. Für Beamtinnen und Beamte findet das Gesetz dagegen keine Anwendung.

Mehr zum Thema "Pflegezeit" erfahren Sie auf dem Merkblatt.

Weitere Informationen und Kontakte zur Pflege von Angehörigen erhalten Sie auf den Familienseiten der Universität Bremen.

 

 

Aktualisiert von: Dezernat 2