Telefonantrag

Verfahren Telefonantrag

Für neue MitarbeiterInnen wird mindestens 2 Wochen vor Dienstantritt ein Telefonantrag gestellt.
Wichtig: Der Antrag muss vollständig sein inklusive Name und Geburtsdatum, sonst kann das Telefon nicht in der Datenbank angelegt werden. Das Geburtsdatum wird nur intern im Rahmen des Ident-Managements zum Abgleich mit vorhandenen Daten genutzt, es wird niemals veröffentlicht! Die Erhebung des Geburtsdatums ist mit dem Datenschützer der Universität abgestimmt.

Die Email-Adresse und die Personalnummer müssen bei Vorliegen nachgemeldet werden, erst dann kann ein Anrufbeantworter eingerichtet und eine Veröffentlichung im Online-Telefonbuch geschaltet werden.

Für die Beschaffung eines neuen Telefons bitte die Kostenstelle angeben, die Kosten sind von den Bereichen zu tragen und werden umgebucht. Ganz wichtig:

Es werden nur noch Kontierungen auf die Nummernkreise 1*, 2* und 8101*-8112* zugelassen. Alle anderen Finanzierungsquellen, die nicht zum o.g. Nummernkreis gehören, werden von der Telefonzentrale zurückgewiesen. Sollten begründete Ausnahmen vorliegen sind diese mit dem Dezernat 7 abzustimmen.

Umzüge/Änderungen/Abmeldungen werden ebenfalls über den Telefonantrag mitgeteilt. Das Telefon verbleibt im Bereich und kann - ebenfalls per Antrag - auf einen neuen Nutzer umgeschrieben werden.

Telefonantrag (Papierform)

Der schriftliche Telefonantrag kann nur von den Bereichen genutzt werden, die noch nicht am Online-Verfahren teilnehmen.


Online-Telefonantrag

Sofern Ihr Bereich bereits freigeschaltet ist, können Sie den Telefonantrag auch online stellen und dialoggeführt ausfüllen.

Alle MitarbeiterInnen der teilnehmenden Bereiche können ihre Anträge selber ausfüllen, die Zuteilung der Telefonnummer (bei neuen Anschlüssen) und der Kostenstelle wird wie bisher über die Verantwortlichen im Fachbereich vorgenommen. Der Antrag wird zum Abschluss von der/dem Verantwortlichen freigegeben und sofort in das Verwaltungssystem übertragen, es ist kein Papierversand mehr nötig.

Die Bereiche sind aufgefordert worden, ihre Verantwortlichen an das Dezernat 5 zu melden. Die Einrichtung wird dann bereichsweise vorgenommen.

Nur bereits freigeschaltete Bereiche können an diesem Verfahren teilnehmen.

telefonantrag.vw.uni-bremen.de/wizzard/

Von folgenden freigeschalteten Bereichen werden keine Papieranträge mehr bearbeitet.

Akademie
BIBA
Fachbereiche 1, 2, 4, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 11 und 12
IFIB
ITB
MEVIS
Personalrat
UFT
Referat 3
ZERP
ZfL
SOCIUM