GEMA

Die Universität hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, abgeschlossen. Dadurch werden keine Gebühren fällig, wenn Musik in Lehrveranstaltungen der Universität zum Einsatz kommt oder Musiker oder Musikerinnen in Veranstaltungen der Universität auftreten. Aber beim Einsatz von Musikern und Musikerinnen müssen die Veranstaltungsprogramme innerhalb von sechs Wochen unter Angabe der Vertragsnummer an die GEMA geschickt werden. Die Pflicht zur Anmeldung öffentlicher Veranstaltungen ergibt sich aus § 42 Abs. 1 VGG. Der Vertrag der Universität mit der GEMA hat die Nummer 48 01 61. Rückfragen können an die Rechtsstelle gerichtet werden.