5. Zulassungsrecht

5.1.

Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

5.2.

Bremisches Hochschulzulassungsgesetz

5.2.1.

Ordnung über das Verfahren zur Auswahl von Studienbewerbern und -bewerberinnen der Universität Bremen (Universitätszulassungsordnung)

5.2.2.

Satzung für das Auswahlverfahren im Studiengang Bachelor of Science Psychologie an der Universität Bremen

5.3.

Verordnung über die Kapazitätsermittlung, Curricularnormwerte und die Feststellung der Zulassungszahlen

5.3.1.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung

5.3.2.

Satzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen -Zulassungszahlensatzung-

5.3.2.1.

Anlage 1, 2 und 3 Zulassungssatzung Wintersemester 2023/2024

5.3.2.2.

Anlage 2 Zulassungszahlensatzung Sommersemester 2024

5.4.

Verordnung über die Studienplatzvergabe

5.5.

Immatrikulationsordnung

5.6.

Probestudiumsordnung

5.7.

Ordnung für das Vorbereitungsstudium der Universität Bremen

5.8.

Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife

5.9.

Einstufungsprüfungsordnung

5.10.

Ordnung über die besonderen Qualifikationsvoraussetzungen gem. § 33 Abs. 7 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)

5.11.

Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der Universität Bremen

5.12.

Zulassungs- und Entgeltordnung für das Programm Master Optimus

5.13.Ordnung der Universität Bremen über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Hochschulzulassungsberechtigungen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 und ausländische Bildungsnachweise zum konsekutiven Master gemäß §33 Abs. 6 BremHG
5.14.Ordnung über die Zugangsprüfung für den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Universität Bremen