Vor der Anreise

TO-DO-LISTE vor der Anreise

1. Beantragung einer Krankenversicherung / EHIC Karte

2. Bewerbung für ein Wohnraumangebot

3. Beantragung eines Studienvisums (Nicht-EU Bürger)

4. Anmeldung für den Deutsch Intensivkurs (optional)

5. Einschreibung an der Universität Bremen ("moin") und Zahlung des Semesterbeitrags

6. Erstellung Learning Agreement / Study Plan

Krankenversicherung

Austauschstudierende müssen für die Immatrikulation an der Universität Bremen im Besitz einer gültigen Krankenversicherung sein, welche den deutschen Standards entspricht (d.h. unbegrenzte Deckung für jede Art von ambulanter oder stationärer medizinischer Behandlung inkl. Zahnbehandlungen, psychologische Behandlungen etc.).

  • EU-Staatsbürger: Die europäische Krankversicherungskarte (EHIC) ist in der Regel ausreichend und sollte frühzeitig beantragt werden.
  • Türkische Staatsbürger: Die Formulare TA11 der SSK (Sosyal Sigortalar Kurumu) werden normalerweise anerkannt
  • Nicht-EU-Staatsbürger: Wir empfehlen den Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die monatlichen Kosten betragen ca. 105 Euro (Stand Januar 2022). Auf dem Universitätscampus befinden sich einige Versicherungsanbieter (z.B. TK, AOK, hkk).

Ausländische private Reise-Krankenversicherungen, die für die Visa-Anträge verwendet werden, werden nicht anerkannt, wenn sie die oben genannten Anforderungen, d.h. unbegrenzte Deckung für jede Art von Behandlung, nicht erfüllen. In diesem Fall müssen Studierende zusätzlich eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Wichtig: Für die Einschreibung als Austauschstudent oder Austauschstudentin an der Universität Bremen muss jede Krankenversicherung aus dem Heimatland von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse geprüft werden. Austauschstudierende müssen daher einen Scan Ihrer EHIC oder AT11 oder der privaten Versicherung an eine der gesetzlichen Krankenversicherungen auf dem Campus schicken (TK, hkk oder AOK) und eine elektronische Bestätigung der Krankenversicherung beantragen (ESMV).

Bei Abschluss einer gesetzlichen Versicherung sollte eine private Reiseversicherung für den Zeitraum zwischen der Abreise aus dem Heimatland und dem ersten Tag des Semesters (WiSe 1.10./SoSe 1.4.) abgeschlossen werden, damit Sie im Krankheitsfall in dieser Zeit (z.B. Orientierungswochen vor Semesterbeginn!) auch versichert sind.

Austauschstudierende über 30 Jahre benötigen eine private Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks.
Familienangehörige müssen bei privaten Versicherungen meist extra versichert werden.

Weitere Informationen über die deutschen Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des DAAD.

Vorstra§enfest

Wohnen

Es gibt leider nur ein begrenztes Angebot an Privatzimmern. Deswegen wird dringend empfohlen, sich frühzeitig für ein Zimmer in den Wohheimen auf dem Campus und in der Stadt zu bewerben.

Weitere Informationen zu Zimmer und Wohnungen in Studentenwohnheimen auf dem Campus oder in sonstigen Einrichtungen sind auf dieser Seite zu finden.
Falls Sie ein Angebot erhalten, sollte darauf unbedingt innerhalb weniger Tage reagiert werden, sonst wird das Zimmer an den nächsten Bewerber vergeben.

In Bremen kann man mit Bus und Straßenbahn die Universität meistens in weniger als 30 Minuten erreichen.
Da sich die Zimmer und Wohnungen in Lage und Größe unterscheiden, sollten monatliche Mietkosten zwischen 300 und 550 Euro einkalkuliert werden. Nebenkosten für Strom/Wasser/Heizung sind im Regelfall darin enthalten. Viele Vermieter verlangen auch eine zusätzliche Kaution.

 

Visum (nicht EU-Bürger)

Wenn Sie kein:e EU-Bürger:in sind, müssen Sie ggf. ein Einreisevisum bzw. ein Visum für Studienzwecke beantragen.
Liste der Länder mit Visumspflicht
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen können, können Sie eventuell nur 90 Tage in Deutschland bleiben (s. Fußnote 1 in der Liste). In diesem Fall müssen Sie auch ein Studienvisum vor der Einreise nach Deutschland beantragen.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der nächsten Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland bzw. in dem Land, in dem Sie studieren.
Das Einladungsschreiben für den Visumsantrag stellt das International Office nach erfolgreicher online Anmeldung (in "Mobility Online") für nominierte Austauschstudierende aus.

Erasmus Studierende (Nicht-EU-Bürger) mit gültigem Studienvisum für ein EU-Land müssen sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registrieren lassen. Weiter Informationen erhalten Sie im International Office.

Deutsch lernen

In den Orientierungswochen haben alle internationalen Austauschstudierenden die Möglichkeit, an einem dreiwöchigen Deutsch Intensivkurs (Level A1-B2) teilzunehmen. Bei Interesse muss dies bei der Online-Bewerbung (Mobility Online) angegeben werden ("Möchten Sie am Intensiv-Deutschkurs in den Orientierungswochen teilnehmen?").

Der Intensivkurs (4 Semesterwochenstunden) wird vom Goethe Institut in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum nur für internationale Austauschstudierende von Partner-Universitäten angeboten. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Studierende 6 ECTS.
Weitere Informationen zur Anmeldung bzw. zum Online-Einstufungstest werden per E-Mail im Januar/Februar für das Sommersemester und im Juli/August für das Wintersemester versendet.

Auch während des Semesters können Austauschstudierende Deutschkurse belegen, bei denen ebenfalls bis zu 6 ECTS erworben werden können.

Die ersten 4 Semesterwochenstunden (6 ECTS) sind für Austauschstudierende kostenfrei, weitere Deutschkurse müssen bezahlt werden.
Weitere Informationen über Deutschkurse während des Semesters.

Tutorenprogramm

Studierende, deren Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher liegen, können während der Orientierungswochen am Tutorenprogramm des Sprachenzentrums der Hochschulen Bremens (SZHB) teilnehmen.
Dieses Selbstlernmodul kombiniert individuelles Lernen im Selbstlernzentrum mit tutorieller Beratung. Je nach individuellem Workload können auch hier ECTS Credits erzielt werden.

Einschreibung an der Universität Bremen als Gaststudierende (in "moin"), Semesterbeitrag

Nach der erfolgreichen online Registrierung für den Austauschplatz beim International Office (Mobility Online), müssen sich alle registrierten Austauschstudierenden noch als Gaststudierende an der Universität Bremen bewerben. Der Link zum Online Bewerbungsportal ("moin") für Gaststudierende wird per Email verschickt.

Für die Einschreibung muss der Semesterbeitrag überwiesen werden. Der Semesterbeitrag muss von allen Studierenden der Universität Bremen gezahlt werden und ist auch für Austauschstudierende verpflichtend. Es handelt sich nicht um eine Studiengebühr! Er setzt sich aus Kosten für das Semesterticket (siehe unten) sowie Beiträgen zum Studierendenwerk Bremen (z.B. Mensa, Wohnen) und AStA (Studierendenvertretung) zusammen.

Hinweise zur Zahlung erhalten Sie im Zulassungsschreiben nach erfolgreicher Bewerbung als Gaststudierende*r in "moin".
Achtung: Erst nach der Zahlung des Semesterbeitrags und Einsendung der geforderten Dokumente werden Sie an der Universität Bremen immatrikuliert! Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen.

Nach Zahlung des Semesterbeitrags, Einsenden der unterschriebenen "Acceptance of a Study Place" und Eingang der elektronischen Meldung der Krankenversicherung beim SfS werden die Semesterunterlagen ("Leporello") erstellt. Diese werden entweder per Post verschickt oder sie können am Welcome Desk während der Orientierungswochen abgeholt werden.
Die Semesterunterlagen enthalten:

  • das Semesterticket
  • den Studentenausweis
  • mehrere Immatrikulationsbescheinigungen
Studentin zeigt Semesterticket

Semesterticket

Nach Zahlung des Semesterbeitrags und ihrer Ankunft in Bremen erhalten Studierende das Semesterticket, mit dem sie kostenfrei die öffentlichen Verkehrsmittel in und um Bremen nutzen können (Gültigkeitsbereich).

Das Semesterticket ist erst ab dem offiziellen Semesterbeginn gültig, das heißt 1. Oktober im Wintersemester oder 1. April im Sommersemester. Während der Orientierungswochen vor Semesterbeginn ist das Semesterticket noch nicht gültig, weshalb für den öffentlichen Nahverkehr (Bus, Straßenbahn) Einzel-, Wochen- oder Monatstickets gekauft werden müssen.

Informationen der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Bremen) zum: Semesterticket

Learning Agreement / Study Plan

Unterstützung bei der Kurswahl und Beratung bezüglich ECTS Punkten und Learning Agreements bieten die KoordinatorInnen für Austauschstudierende an den jeweiligen Fachbereichen.
Erasmus Studierende sollten sich an die zuständigen Erasmus-Beauftragten wenden.
Studierende von unseren Partneruniversitäten außerhalb der Europäischen Union sollten die zuständigen Kooperations-Beauftragten kontaktieren.
Die endgültige Kursliste ist im August/September (für Wintersemester) und Februar/März (für Sommersemester) online.