2. Rechtssicher Kopien für mich erstellen

Das Vervielfältigungsrecht für urheberrechtlich geschütztes Material liegt beim Urheber. Das Urheberrecht sieht aber auch Ausnahmen vor, die sogenannten Schranken. Bitte folgen Sie den Fragen um herauszufinden, welche Voraussetzungen notwendig sind, um ohne die ansonsten notwendige Einwilligung des Rechteinhabers Kopien zu erstellen.

Wie kann ich Kopien von urheberrechtlich geschützten Materialien für mich selbst rechtssicher erstellen?

Der Rechtsstand ist Mai 2018.

Begriffserklärungen

Urheber

Ein Urheber ist nach dem Urheberrechtsgesetz der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrhG). Autoren, Fotografen, Maler oder Programmierer können beispielsweise Urheber sein . 

[Thema 1: Schutzbereich des Urheberrechts]

Nutzungsrechte

Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, sein Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Nutzungsarten sind z.B. Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden (§ 31 Absatz 1 UrhG).

[Thema 10: Lizenzierung]