Fristen für die Prüfungsan- und abmeldung

Bachelor & Master

Eine Anmeldung zu Prüfungen ist in der Regel

  • im Wintersemester bis einschließlich 10.01. und
  • im Sommersemester bis einschließlich 30.06.
    • Sommersemester 2021 bis einschließlich 15.07.

möglich.

Eine Abmeldung von Prüfungen ist in der Regel

  • im Wintersemester bis einschließlich 31.01. und
  • im Sommersemester bis einschließlich 30.06.
    • Sommersemester 2021 bis einschließlich 15.07.

möglich.

Bitte beachten Sie, dass in den Prüfungsplänen ggf. abweichende An- und Abmeldetermine vermerkt sein können. Sollten in den Prüfungsplänen keine abweichenden Termine eingetragen sein, gelten die o. g. Fristen.


Erste juristische Staatsprüfung

Sofern im Prüfungsplan keine anderen Angaben gemacht sind, gilt die einheitliche An- und Abmeldephase vom 10.12. bis 10.01..

Die abweichenden Fristen für An- und Abmeldung von Prüfungen für das jeweilige Semester werden auf der Studiengangsseite der Homepage des ZPA bekannt gegeben.

Bitte achten Sie darauf, dass eine Anmeldung zu einer Prüfung nur innerhalb der Frist erfolgen kann. Danach ist eine Abmeldung von einer Prüfung nur innerhalb der Rücktrittsfrist möglich. Melden Sie sich nicht innerhalb der Frist von einer Prüfung ab, so gilt das Prüfungsverfahren als eröffnet und bei Nichterscheinen zur Prüfung wird diese mit 0 Punkten "Versäumnis" gewertet.