Gleichstellung im Fokus: Der neue Frauenförderplan

Der Internationale Frauentag bzw. feministische Kampftag liegt inzwischen zwar einige Wochen zurück, doch das Thema Gleichstellung bleibt weiterhin von zentraler Bedeutung. Dies haben wir zum Anlass genommen, einen Blick auf die Gleichstellungsarbeit an der Universität zu werfen.
Anfang des Jahres verabschiedete die Universität Bremen einen neuen Frauenförderplan 2026 bis 2029 für die Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung. Im Rahmen dieses Plans haben wir mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Monica Wehaus über die Gleichstellung an der Universität Bremen gesprochen.
Seit wie vielen Jahren arbeiten Sie als Frauenbeauftragte an der Universität Bremen?
Seit Mitte März 2012 bin ich freigestellte Frauenbeauftragte für die Beschäftigten in den Bereichen Technik und Verwaltung. Eine Stellvertreterin habe ich erst seit der Wahl 2020. Sie wird dann tätig, wenn ich mich im Urlaub befinde oder krank bin.
Durch die Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2023 hat sich die Bezeichnung in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte geändert.
Welche Aufgaben umfasst Ihr Tätigkeitsbereich?
Das Aufgabenfeld ist sehr umfassend und beinhaltet Beratung von Mitarbeiterinnen, Begleitung zu Gesprächen in lösbaren Konfliktverfahren, Teilnahme an Auswahlverfahren, Lenkungskreisen und Arbeitsgruppen. Zudem bringe ich mich beratend in die Sitzungen des Personalrats ein. Darüber hinaus hat mich die Universitätsleitung in sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu beteiligen.
Warum gibt es einen Frauenförderplan – und weshalb wird er benötigt?
Im Landesgleichstellungsgesetz ist in § 6 niedergeschrieben, dass Behörden und Dienststellen für ihren Bereich geeignete Maßnahmen zu ergreifen haben, um Frauen gezielt zu fördern. Zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen sind Frauenförderpläne aufzustellen. Anhand der jährlichen Fortschreibung der Beschäftigtenstrukturanalyse, wird sichtbar, ob sich etwas an der Unterrepräsentanz von Frauen verändert hat oder nicht.
Welche Verbesserungen im Sinne der Geleichstellung konnten Sie im Laufe ihrer Karriere schon wahrnehmen?
In den technischen Bereichen konnte trotz umfangreicher Bemühungen, der gezielte Frauenanteil nicht erreicht werden; mit diesen Herausforderungen haben nicht nur wir als öffentlicher Arbeitgeber, sondern auch die freie Wirtschaft zu kämpfen.
Wir konnten den etablierten Pflegestammtisch, der einmal im Monat stattfindet, im Rahmen einer Stelle im Familien-Service-Büro verstetigen.
Auch konnte das Verwaltungsnetzwerk wieder erfolgreich gegründet werden, welches eine erhebliche Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter:innen darstellt, die in ihrem Bereich häufig keine großen Möglichkeiten des kollegialen Austausches haben. Wir gestalteten stets interessante und informative Frauenversammlungen u.a. mit externen Referentinnen. Und immer wieder werden gesonderte Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themengebieten durchgeführt, die von der Universitätsleitung stets unterstützt werden.
Wie schätzen Sie die Auswirkungen der aktuellen politischen Lage auf die Gleichstellungsziele und -ambitionen ein?
Die momentane politische Lage hält auch Einzug in das universitäre Leben. Wir sehen uns immer mehr in der Verantwortung, unsere erreichten Ziele und Rechte zu verteidigen.
Wenn Sie aktuell eine Sache verändern könnten – welche wäre das?
Dass in den Führungskräfteschulungen nicht nur Rechte und Pflichten und tarifrechtliche Grundlagenkenntnisse vermittelt werden, sondern dass auch Genderaspekte hier in den Fokus kommen.
Zum Abschluss danken wir Monica Wehaus für das Gespräch und die offenen Einblicke in ihre Arbeit. Der neue Frauenförderplan macht deutlich, dass Gleichstellung ein fortlaufender Prozess ist, der kontinuierliches Engagement erfordert und auch künftig eine zentrale Rolle an der Universität Bremen spielen wird.








