Bewerbung

Ihre Bewerbung um ein Stipendium

Eine Bewerbung zum Wintersemester 2023/2024 ist vom 1. bis 31. August 2023 bis 23:59 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung in diesem Zeitraum vollständig mit folgenden Unterlagen im Online-Bewerbungsmodul erfolgen muss. Eine spätere Bearbeitung der Onlinebewerbung oder das Einreichen von Dokumenten per Post ist nicht möglich.

  1. Bewerbungsvereinbarung 
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  4. Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
  5. Immatrikulationsbescheinigung bzw. für Studienanfänger:innen den Zulassungsbescheid oder die Einschreibbestätigung der Universität Bremen (Studienplatzbewerber:innen können den Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibbestätigung bis zum 15.09.2023 nachreichen)
  6. bei Masterstipendium: Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

Folgende Nachweise ergänzen gegebenenfalls Ihre Bewerbung:

  • erbrachte Studienleistungen (PABO-Auszug)
  • berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnis
  • weitere erworbene Qualifikationen und Kenntnisse
  • besondere Auszeichnungen und Preise auf Bundes- oder Landesebene
  • soziales und familiäres Engagement
  • Gründe, die sich erschwerend oder hinderlich auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben oder auswirken

Jede Angabe ist zu belegen und wird nur berücksichtigt, wenn das entsprechende Dokument (Arbeitszeugnis, Abschlusszeugnis, Bescheinigung über ehrenamtliche Tätigkeit, Urkunden, Schreiben von Ärzten o.ä.) hochgeladen wurde.

Bei gravierenden Differenzen zwischen den Angaben im Onlinemodul und den hochgeladenen Bewerbungsunterlagen oder grob falschen Angaben erfolgt ein Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Nachweis von Beeinträchtigungen

Studierende deren Studium durch eine physische oder psychische Beeinträchtigung eingeschränkt ist werden in der Bewerbung auf das Deutschlandstipendium entsprechend berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine sichtbare oder unsichtbare Behinderung handelt, um eine physische oder psychische Erkrankung oder ob eine amtliche Anerkennung (Behindertenausweis) vorliegt oder nicht. Um diese Beeinträchtigung in die Wertung einfließen zu lassen muss diese gesondert durch zwei Dokumente belegt werden

1. Der oder die Studierende beschreibt in einem formlosen Schreiben, wie die konkrete Beeinträchtigung das Studium behindert. Dazu sind Angaben zu den Symptomen notwendig, nicht aber die Nennung einer Diagnose. Aus dem Antrag soll für einen medizinischen Laien nachvollziehbar hervorgehen, welche Einschränkungen – bezogen auf das Studium – vorliegen.

2. Eine ärztliche Bescheinigung belegt die vom Studierenden genannten Beeinträchtigungen:

  • Die Bescheinigung soll möglichst vom/von der behandelnden Arzt/Ärztin oder Therapeuten/Therapeutin (mit Approbation) ausgestellt werden. Dies kann ein Facharzt/eine Fachärztin, aber auch ein Hausarzt/eine Hausärztin sein.
  • Das ärztliche Gutachten soll auch für medizinische Laien nachvollziehbar darstellen, welche studienbezogenen Einschränkungen vorliegen. Die Nennung der genauen Diagnose oder Krankengeschichte ist nicht notwendig. Es sollen aber möglichst genau die Symptome beschrieben werden, die zu einer Beeinträchtigung in der Studiensituation führen.
  • Diagnostische Tests wie z.B. bei einer Lese-Rechtschreibstörung sollten nicht älter als 5 Jahre sein. Die PBS (Psychologische Beratungsstelle) des Studierendenwerks Bremen führt Tests bei Legasthenie und Dyskalkulie durch. Diese sind für immatrikulierte Studierende der Hochschulen in Bremen kostenlos.

Sollten Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, können Sie diesen gerne den Unterlagen beifügen. Das alleinige Hochladen einer Kopie des Schwerbehindertenausweises ersetzt die geforderten Dokumente nicht.

 

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Kontakt

Universität Bremen
Dezernat 6 - Deutschlandstipendium
Geschäftsstelle des Stipendienrats
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen

Hanna Fokken
+49 421 218 61007

Weitere Anfragen bitte per Mail an:
deutschlandstipendiatprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

 

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