Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege / Vergütungsgruppenzulagen

Beschäftigte, die aus dem BAT in den TV-L übergeleitet wurden, können im Rahmen der zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Besitzstände unter folgenden Voraussetzungen am Bewährungs- bzw. Fallgruppenaufstieg teilnehmen:

  • Bei Fortgeltung des BAT hätten Sie in Ihrer Vergütungs- und Fallgruppe einen Aufstieg bis spätestens 31.12.2010 erhalten (es kommt nicht mehr darauf an, dass bei Überleitung in den TV-L bereits die Hälfte der erforderlichen Bewährungszeit hätte erfüllt sein müssen)
  • Der Anspruch muss schriftlich (formlos)  im Personaldezernat geltend gemacht werden.

Eine vergleichbare Regelung wie zu den Aufstiegen gilt auch für Vergütungsgruppenzulagen:

  • Bei Fortgeltung des BAT hätten Sie mit Ihrer Vergütungsgruppe bis spätestens 31.12.2010 eine Vergütungsgruppenzulage erhalten
  • Der Anspruch muss schriftlich (formlos) im Personaldezernat geltend gemacht werden.

 
Bei der Antragstellung sollten Sie berücksichtigen, dass der aus dem Aufstieg bzw. aus der Vergütungsgruppenzulage resultierende Mehrverdient mit einem eventuell gezahlten Strukturausgleich verrechnet wird. Dieser kann sich also durch den Mehrverdienst verringern oder aber er entfällt ganz. Ihr Gehalt bleibt aber mindestens so hoch wie vor dem Aufstieg bzw. wie vor Gewährung der Zulage!

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der tariflichen Ausschlussfrist (§ 37 TV-L) Ansprüche für maximal 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden können.

Aktualisiert von: Dezernat 2