Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

G 37 - Bildschirmarbeit

Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Universität Bremen haben Sie bei einer Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz die Möglichkeit, eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens von Herrn Neumann, dem Betriebsarzt, durchführen zu lassen. Dieser Anspruch besteht vor Aufnahme der Bildschirmarbeit und anschließend regelmäßig alle drei Jahre, wenn nicht anders vom Betriebsarzt festgelegt.

Bei der Untersuchung wird neben einem Sehtest auf Wunsch auch eine Blutdruckmessung durchgeführt. Weiterhin werden Sie nach Beschwerden und Erkrankungen der Augen und des Bewegungsapparates, nach neurologischen Störungen, Stoffwechselerkrankungen, Bluthochdruck, Behandlung mit Medikamenten, sowie nach dem Umfang und Besonderheiten des Bildschirmarbeitsplatzes befragt. Sollten sich im Sehtest Auffälligkeiten ergeben, werden unter Umständen weitere Untersuchungen bei einem ermächtigten Augenarzt notwendig. Alle Untersuchungsergebnisse fallen unter die ärztliche Schweigepflicht und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Falls erforderlich oder gewünscht, wird der Arbeitsplatz vom Betriebsarzt besichtigt. Das Referat 23, Frau Trapp, bietet Einzelberatung zur gesunden Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an.

Die Untersuchung ist für die Beschäftigten kostenfrei. Die Terminvereinbarung erfolgt über das Referat 02 – Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (E-Mail: AMD-Termineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de, Frau Steinhaus). In der Regel findet die G-37-Vorsorge an der Universität Bremen 1 x im Monat statt, zu dem 20-minütige Termine vergeben werden (ggf. vorhandene Brille/n mitbringen).

Es besteht auch die Möglichkeit, die Untersuchung durch einen Augenarzt durchführen zu lassen. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass Sie sich vor dem Gang zum Arzt ein Berechtigungsschreiben ausstellen lassen, das Sie zur augenärztlichen Untersuchung mitnehmen müssen. Das Berechtigungsschreiben erhalten Sie bei Ihrer Personalsachbearbeiterin im Dezernat 2. Die Untersuchung ist ohne das Schreiben für Sie nicht kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt nicht über Ihre Krankenversicherung, sondern die für die augenärztliche Vorsorgeuntersuchung erstellte Rechnung wird direkt von der Universität an den behandelnden Arzt überwiesen.

Zuständigkeit

  • Sachbearbeiter Dezernat 2
Aktualisiert von: Dezernat 2