Bildungszeit

Bildungsurlaub heißt in Bremen jetzt Bildungszeit!

Hinter dem Begriff "Bildungszeit" verbirgt sich die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung der/des Beschäftigten von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungszeitveranstaltungen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Ein Anspruch auf Bildungszeit besteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Der Anspruch auf Gewährung eines Bildungszeit beträgt für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre 10 Tage.
  • Der geplante Bildungszeit ist dem Arbeitgeber durch Vorlage einer Anmeldung in der Regel vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
  • Die Bildungsveranstaltung muss mindestens einen Tag dauern.
  • Die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber nachzuweisen.
  • Der Anspruch auf Bildungszeit kann nicht übertragen werden.

Die Einzelheiten der Inanspruchnahme von Bildungszeit sind im Bremischen Bildungsurlaubsgesetz und der Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz geregelt.

 

Mehr...

Informationen zur Bildungszeit

Antrag

für Bildungszeit (11/2022)

Sachbearbeiter

Uwe Elfers

VWG 0390
Tel.: +49-421-218-60402
Urlaub@vw.uni-bremen.de