Präventionskonzept Corona - Kontaktkettennachverfolgung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der letzten Woche wurde Ihnen das aktuelle Sicherheits- und Hygienekonzept der Universität Bremen zur Verfügung gestellt. Das Konzept berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen im Land Bremen und wurde insofern an die derzeitigen Bedingungen angepasst.

Wie Sie bereits erfahren haben, ist nunmehr vorgesehen, dass auf dem gesamten Campus die Pflicht besteht, einen textilen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Ausnahme besteht nur am Einzelarbeitsplatz.

Die Universität Bremen verfolgt neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ein Präventionskonzept, welches den Zweck erfüllen soll, Kontaktketten in der Universität Bremen zu unterbrechen und auf diesem Wege den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden bestmöglich sicherzustellen.

Aus diesem Grund fragt die Universität Bremen neben der Kontaktkettenabfrage des Gesundheitsamtes, die wegen der personellen Auslastung des Gesundheitsamtes manchmal einige Tage in Anspruch nehmen kann, frühzeitig (potentielle) Kontaktketten ab, um mögliche konzentrierte Infektionsgeschehen an der Universität frühzeitig zu stoppen.

Das Präventionskonzept differenziert nicht zwischen Mitarbeitenden und Studierenden.

 

Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Studierende sind verpflichtet, sich in folgenden Fällen bei der Universität Bremen zu melden:

  1. Personen, bei denen eine ärztlich festgestellte Infektion mit COVID 19 vorliegt,
  2. sog. Kontaktpersonen 1. Grades, die engen Kontakt zu einer positiv auf COVID 19 getesteten Person hatten (häusliche Gemeinschaft, andere enge private Kontakte, Fahrgemeinschaften, Doppelbüro o.ä.),
  3. Personen, bei denen ein COVID 19 Test durchgeführt wird (Verdacht auf eine COVID 19 Infektion, Ergebnis steht aus)
  4. Personen, in deren Haushalt eine Person lebt, die von behördlich angeordneten Isolierungsmaßnahmen betroffen ist (z.B. Eltern, deren Kinder Kontakt zu positiv auf COVID 19 getesteten Personen hatten) oder auf COVID 19 getestet wird (Ergebnis steht aus).
  5. Reiserückkehrer*innen aus einem Risikogebiet (keine Berufspendler)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten ebenso wie Studentinnen und Studenten, bei schweren Erkältungssymptomen (Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt, Fieber) zunächst eine Ärztin oder einen Arzt zu kontaktieren, um das COVID 19 Infektionsrisiko bewerten zu lassen und erst nach einer medizinischen Diagnose den Campus zu betreten.

Soweit Sie von einem der o.g. Fälle betroffen sind, muss eine Meldung an das Personaldezernat unter personalprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de erfolgen.

Es handelt sich um eine Dienstpflicht, dieser Meldung nachzukommen; Studierende sind auf Grundlage des Hausrechtes der Universität Bremen zur Meldung verpflichtet.

Die Meldung dieser Tatbestände ermöglicht der Universität Bremen das Infektionsaufkommen an der Universität Bremen zu bewerten und auf dieser Grundlage die notwendigen Maßnahmen zu initiieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, Infektionsrisiken im Forschungs- und Lehrbetrieb ebenso wie im allgemeinen Dienstbetrieb zu minimieren.

In der angefügten Anlage haben wir die Umsetzung der Meldepflicht und die Kontaktkettennachverfolgung kurz dargestellt.  Nach der Meldung der o.g. Fälle fragt das Personaldezernat sog. Kontaktketten ab. Das ehemalige Formular für „Sonderurlaub“, welches im März kurzfristig geschaffen wurde, wird nunmehr ersetzt durch ein Meldeformular (Anlage 1). Betroffene werden gebeten die eigenen Kontakte einzutragen.

Nach Prüfung der Angaben verfügt das Personaldezernat, ob sog. Betretungsverbote gegenüber Betroffenen und deren Kontaktpersonen auszusprechen sind.

Diese Betretungsverbote dienen dem Zweck Infektionsketten zu unterbrechen und weitere Infektionsrisiken in der Universität Bremen zu reduzieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen im Falle eines Betretungsverbotes die Dienstpflicht im Homeoffice (soweit möglich).

Wir empfehlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie den Studierenden, ein Kontakttagebuch zu führen und insbesondere enge Kontakte zu verzeichnen. So kann im Falle der Kontaktkettenermittlung punktuell reagiert werden.

Die Betretungsverbote können im Auftrag des Kanzlers nur durch das Personaldezernat aufgehoben werden. Eine Aufhebung kann selbstverständlich erfolgen soweit die verfügten Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes und/oder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Der Hochschulleitung ist selbstverständlich bewusst, dass diese präventiven Betretungsverbote in einem ersten Schritt als Belastung empfunden werden und für die tägliche Arbeit eine Herausforderung darstellen. Es ist jedoch im Interesse von allen Mitarbeitenden und Studierenden, Infektionsrisiken zu vermeiden.

Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und möchte mich gleichzeitig für die bereits gewährte Unterstützung bedanken. Im Rahmen der aktuellen Abfrage der Kontaktketten erleben wir regelmäßig, dass die Arbeitsbereiche sehr bewusst mit dem Thema COVID 19 umgehen. Es wurden umfangreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ergriffen und diese werden gut und verlässlich befolgt.

 

Sollten Sie zur Kontaktkettennachverfolgung Fragen haben, wenden Sie sich an das Personaldezernat unter personalprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de.

 

Aktualisiert von: K. Frank