09-M39-2-06-01 | Grundlagenprobleme der Normsetzungslehre Basic Problems of Legalislation and Regulation
Lecture (Teaching)
Dates: weekly (starts in week: 1) Mon. 14:00 - 16:00 SFG 2040 (2 Teaching hours per week)
Additional dates: Thu. 04.07.19 10:00 - 16:00 SFG 3190 Fri. 05.07.19 10:00 - 16:00 SFG 3070
Die Veranstaltung zur Einführung in die Normsetzungslehre geht der Frage nach, wie mit Mitteln des Rechts auf soziale Probleme reagiert werden kann und wie gesellschaftliche Gestaltungen vorgenommen werden können. In einem rechtlichen Zusammenhang, der sich über mehrere Ebenen von europäischen Vorgaben über den verfassungsrechtlichen Rahmen bis hin zu den unterschiedlichen nationalen Rechtsgebieten erstreckt, müssen Normen heute mit sehr komplexen Rücksichten gestaltet und umgesetzt werden. Hinzu kommt, dass sich an gesellschaftlichen Debatten über inhaltlich »richtige« und in der Umsetzung effektive Normen neben den Parteien zahlreiche Interessengruppen und die Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Medien beteiligen. Rechtstheoretisch wird diese schwierige Situation durch Debatten darüber verschärft, welche Regulierungsmethoden überhaupt zur Verfügung stehen und ob nicht der klassische Normsetzungsmodus der Gesetzgebung überstrapaziert wird oder gar überholt ist. So sind in den letzten Jahrzehnten verstärkt Selbstregulierung und Selbstverpflichtung, die Ersetzung von Regulierung durch Transparenz oder zivilgesellschaftliche soziale Kontrolle propagiert worden. Bis Mitte Mai werden wir stärker im Modus der Vorlesung arbeiten. Im Anschluss daran gebe ich Ihnen einen längeren Text zur Nachbereitung, der auch die Grundlage der Klausur bildet. In dem Blockseminar möchte ich mit Ihrer Unterstützung durch Gruppenpräsentationen Beispielsfelder aus Bereichen, in denen es konkrete Regulierungen gibt (und umstritten sind) oder Regulierungen gefordert werden, besprechen. Jeweils eine Gruppe von max. 4 Personen soll uns das Feld präsentieren, damit wir im Anschluss Regulierungsoptionen diskutieren können. Die Felder liegen weit auseinander, erlauben es jedoch, das Regulierungsproblem in der Breite zu diskutieren:
1. Sollte der Besitz und Konsum von Cannabis verboten, reguliert oder ganz freigegeben werden? 2. Gibt es bestimmte (radikale/fundamentalistische) Formen des Glaubens, die an die Grenzen der Religionsfreiheit stoßen und durch Sicherheitsbehörden überwacht werden sollten? 3. Ist Doping im Sport ein verwerfliches Verhalten, auf das neben sportlicher Kontrolle und Sanktionierung auch mit strafrechtlicher Sanktionierung reagiert werden sollte? 4. Kann/muss das Angebot sexueller Dienstleistungen (Prostitution) staatlicher Kontrolle und Reglementierung unterworfen werden? 5. In welcher Weise sollte auf die offenkundigen Missstände in der Massentierhaltung (Beispiel: Geflügelhaltung) reagiert werden? 6. Welche Gründe gibt es dafür, dass die kommerzielle Assistenz zum Suizid bei schweren Krankheiten unter Strafe verboten worden ist? 7. Wie lässt sich das Angebot von Waren, die unter ausbeuterischen und gesundheitsgefährdenden Umständen produziert werden (Beispiel: Textilindustrie), verhindern? 8. Wie kann gesichert werden, dass Frauen in geschlechtergerechter Weise auf den Führungsebenen von Unternehmen vertreten sind? 9. Mit welchen Instrumenten kann die Entgeltungleichheit (gender pay gap) zwischen den Geschlechtern überwunden werden?
| Prof. Dr. Felix Herzog
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