Mutterschutz für Studentinnen

Informationen für schwangere und stillende Studentinnen

Schritt für Schritt - wie gehe ich vor?

Ab kenntnis der Schwangerschaft

vor der Geburt:        6 Wochen

nach der Geburt:     8 Wochen

Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Feststellung einer Behinderung gelten abweichende Mutterschutzfristen.

Während der Schutzfristen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen nach 20.00 Uhr und am Wochenende nicht verpflichtend.

Prüfungsleistungen müssen weiterhin angemeldet werden, eine Teilnahme ist aber trotzdem nicht verpflichtend und ein Nichterscheinen führt nicht zu einem Fehlversuch. Erst mit dem Erscheinen bei der Prüfung geben Sie eine nonverbale Willenserklärung ab, dass Sie in der Lage sind, die Prüfung anzutreten.

Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist innerhalb einer Schwangerschaft grundsätzlich nicht vorgesehen. Eigenverantwortlich kann auf dieses Recht verzichtet werden, so dass es möglich ist, Veranstaltungen am Wochenende oder nach 20.00 Uhr zu besuchen

Studentinnen werden für die erforderlichen Untersuchungen in der Schwanger- und Mutterschaft freigestellt. Außerdem können stillende Studentinnen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung von den Vorlesungen freigestellt werden.

Die Freistellung betrifft auch Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht, sofern ein Nachweis erbracht wird. Bitte nutzen Sie dazu das Formular „Meldung einer Schwangerschaft“ und kreuzen Sie „Stillzeit“ an.

Erste Ansprechpartner*innen sind in diesem Fall die jeweiligen Lehrenden, um nach einer individuellen Lösung zu suchen. Eine Rücksichtnahme auf die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kind ist in dem Allgemeinen Teil der Bachelor- und Masterstudienordnung festgehalten.

Eine Schwangerschaft führt nicht automatisch zu einer Verlängerung von Schreibzeiten. Wenn eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird, kann diese auf dem regulären Weg unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragt werden.

Sofern Kosten entstehen, z.B. für Bescheinigungen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem MuSchG stehen, die der Universität Bremen vorzulegen sind, werden diese von der Universität Bremen übernommen.

Das Kostenerstattungsformular finden Sie im Downloadbereich.

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular mit einer Originalquittung an:

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Kontakt

Familienservicebüro
Marisol Ruiz-Fehrler
familienprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de
0421 218-60860

Geschwister

Downloads

Um Ihre Schwangerschaft offiziell zu melden, benötigen Sie folgenden Formulare:

1.  Meldung einer Schwangerschaft/ Stillzeit 

2. Übersicht der aktuellen Kurse  Beide bitte ausgefüllt und unterschrieben als PDF an familien@vw.uni-bremen.de senden.

Interessantes über Mutterschutz finden Sie hier

Kostenerstattungsformular finden Sie hier

Beratungsstellen

Studienzentren und Studienpraxisbüros

Die Studienzentren und Studienpraxisbüros der einzelnen Fachbereiche beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Schwangerschaft und Studienplanung und Prüfungsordnungen.

Hier  finden Sie das für Ihren Studiengang zuständige Studienzentrum bzw. Studienpraxisbüro.
 

Familienservicebüro

Im Familienservicebüro erhalten Sie Informationen über Beratungseinrichtungen und Angebote für Studentinnen in der Schwangerschaft.

Hier gehts zum Familienservicebüro

 

Aktualisiert von: Abdel Wahed