Unterstützung

DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt u. a. Jahresstipendien für Auslandsaufenthalte von 8 bis 12 Monaten an Studierende aller Fächer. Einen Studienplatz im Ausland suchen Sie sich selbst.

Weitere Informationen beim DAAD und beim International Office.

Auslandsbafög

Für ein Studium im Ausland können Studierende in der Regel für ein Jahr Ausbildungsförderung erhalten. Ein Anspruch auf Förderung besteht, wenn

  • die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich ist (Grundkenntnisse durch ein mindestens einjähriges Studium im Inland),
  • ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache nachgewiesen werden können und
  • der Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate bzw. im Rahmen von Hochschulkooperationen und bei Praktika mindestens drei Monate dauert.

Da der Finanzbedarf für einen Auslandsaufenthalt höher sein kann (Reisekosten, Studiengebühren, Auslandszuschlag) als für ein Studium im Inland, können eventuell auch Studierende, denen für das Studium im Inland kein BAföG zusteht, einen Anspruch auf Auslandsbafög geltend machen. Fragen und Antworten zur Auslandsförderung finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Auslandsförderung sollte mindestens sechs Monate vor Reisebeginn beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Die Adressen der zuständigen Auslandsämter finden sich ebenfalls unter oben genannten Seiten.

Bildungskredit

Die Unterstützung durch einen Bildungskredit erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Ein Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten.

Nähere Informationen sind beim Bundesverwaltungsamt zu erhalten.