Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Kann an der Universität Bremen eine Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache erworben werden?

Nein, eine derartige Zusatzqualifikation ist derzeit nicht möglich. DaZ & DaF wird im Rahmen der Germanistik sowie den Erziehungs- und Bildungswissenschaften studiert. Mit Ihrem Abschlusszeugnis erhalten Sie jedoch ein sogenanntes „Diploma Supplement“, das die belegten Veranstaltungen inklusive der CP-Zahl ausweist. Dies können Sie für Bewerbungen nutzen. Ein besonderes Zertifikat wird auch für das „Diploma Supplement“ nicht erstellt.

Bieten die Erziehungs- und Bildungswissenschaften eigene DaZ-Veranstaltungen an?

Im Rahmen der Module BA-UM-HET / MA-UM-HET (Umgang mit Heterogenität in der Schule) stellt jeweils eine Vertiefungsveranstaltung DaZ eine Wahlpflicht- bzw. Pflichtveranstaltung dar. Diese Lehre wird von den DozentInnen im Fachgebiet DaZ/DaF in der Germanistik gestellt (s. „MitarbeiterInnen“).

Prüfungsanmeldung

Die Zeiträume für Prüfungsan- und -abmeldungen finden Sie im Prüfungsplan der Germanistik.

Sollten Sie in einem Modul vorerst nur eine Lehrveranstaltung belegt haben, melden Sie sich erst dann zur Prüfung an, wenn Sie auch die zweite belegen.

Eine Ausnahme hiervon bildet das Modul GR4, da es aus zwei Teilen besteht: 1. dem Kontrastsprachenkurs, 2. der Vorlesung + einem Seminar. Hier legen Sie in Teil 1 und Teil 2 eine Prüfung ab und melden sich auch für beide Teile getrennt an.

Notenübermittlung an das Zentrale Prüfungsamt

Wie verläuft die Notenübermittlung an das Zentrale Prüfungsamt?

Noten und Studienleistungen werden von den Dozenten an die zuständigen Modulbeauftragten übermittelt und bei Vorliegen aller erforderlichen Leistungen in PABO eingetragen. Die Termine hierfür sind ebenfalls im Prüfungsplan der Germanistik festgelegt.

Sollten Sie Ihren Noteneintrag zu einem bestimmten Termin benötigen, informieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Dozentin/ Ihren Dozenten.

Weitere Informationen zu Prüfungsangelegenheiten erhalten Sie durch das Zentrale Prüfungsamt

Wie gehe ich vor, wenn meine Prüfungsleistung noch nicht in PABO erscheint, auch wenn ich die Note schon länger kenne?

Wenn Sie Ihre Note ca. zwei Wochen vor Ablauf der Frist nicht in PABO sehen, wenden Sie sich zur Klärung bitte umgehend an die jeweilige Modulbeauftragte.

Was passiert, wenn als Note eine 5,0 eingetragen ist?

In diesem Fall müssen Sie sich erneut zur Modulprüfung anmelden. Beachten Sie hierbei, dass die Prüfung innerhalb von vier Folgesemestern bestanden sein muss.

Informationen zu Modulen

Module D1 und D2

D1 (Psycholinguistische Grundlagen der Mehrsprachigkeit) und D2 (Mehrsprachigkeit in Theorie und Praxis) sind eigenständige Module, die nicht miteinander kombiniert werden können.

Modul D1 im M.Ed. Grundschule

Modul D1 im M.Ed. Grundschule: Aus technischen Gründen können Sie sich in Stud.IP im Modul D1 nur für ein Seminar anmelden. Für die Anmeldung im zweiten Seminar kontaktieren Sie bitte den Dozenten/die Dozentin.

Modul GR4

Im Modul GR4 (Deutsch als Zweitsprache, mit Kontrastsprache) sind zwei Prüfungsanmeldungen erforderlich: die erste für die Teilprüfung „Kontrastsprachenkurs“ im SoSe, die zweite für die Teilprüfung „Deutsch als Zweitsprache“ im WiSe. Die Teilprüfungen sind als solche in PABO gekennzeichnet.