Bachelor Germanistik / Deutsch – Modulprüfungen

Prüfungsplan

Der Prüfungsplan regelt die Termine für die Anmeldung, Durchführung und Benotung von Prüfungen (ZPA – Prüfungspläne). Er gilt in allen germanistischen Studiengängen gleichermaßen, mit Ausnahme des Faches Deutsch im Master of Education, wo es etwas andere Fristen für die Modulprüfungserstanmeldung geben kann.

Seit dem Studienjahr 2013/2014 gilt der neue vereinfachte Prüfungsplan. Er sieht für alle Prüfungsformen eine gemeinsame Anmelde- und Prüfungsfrist vor. Mit dem Inkrafttreten dieses Planes finden sowohl Wiederholungstermine als auch reguläre Prüfungstermine immer zum Ende der Vorlesungszeit statt.

 Verfahren 1Verfahren 2
 AnmeldungAbmeldungPrüfungNoteneintragAnmeldungPrüfungNoteneintrag
WSbis 10.01.bis 15.01.18.01. bis 31.03.bis 15.05.bis 30.06.03.07. bis 30.09.bis 15.11.
SoSebis 30.06.bis 30.06.03.07. bis 30.09.bis 15.11.10.01. / 15.01.18.01. bis 31.03.bis 15.05.

Prüfungsberechtigte Germanistik

BA Germanistik

Rechtliche Grundlagen:

Lt. BremHG vom 09.05.2007 §62 Abs. 3:

§ 62 Prüfungsordnungen

(3) Zu Prüfenden können alle, die das Prüfungsfach in der Regel haupt- oder nebenberuflich lehren, auch soweit sie als Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen außerhalb der Hochschulen an wissenschaftlichen Einrichtungen einschlägig tätig sind, bestellt werden. Zu Beisitzern oder Beisitzerinnen dürfen nur Personen bestellt werden, die die entsprechende Hochschulprüfung abgelegt haben oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Abschlussprüfungen, Teile davon sowie Prüfungen, die nicht wiederholt werden können, sind von mindestens zwei Prüfenden zu bewerten.

Lt. AT BA-PO vom 06.07.2017 §17:

§ 27 Prüferinnen/Prüfer und Beisitzerinnen/Beisitzer

Prüferinnen/Prüfer und Beisitzerinnen/Beisitzer werden gemäß § 62 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes vom Prüfungsausschuss bestellt. Beisitzerinnen/Beisitzer führen das Protokoll und wirken beratend an der Bewertung der Prüfungsleistung mit.

Lt. Fachspezifischer PO für den BA-Studiengang Germanistik/Deutsch im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 3. Juni 2018:

Anlage 3: Prüfungsformen

6.   Bachelorarbeit […] Der Erstgutachter der Bachelorarbeit ist der Betreuer der Arbeit. Betreuerinnen oder Betreuer von Bachelorarbeiten können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitgutachterinnen und Zweitgutachter von Bachelorarbeiten sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis, in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität Bremen sind, zulassen. […]

Prüfungsberechtigte Personen / Authorized examiners

Germanistik (B.A.), WiSe 2022/23 (Stand: 19.10.2022)

  • Dr. Barbara Aehnlich
  • Prof. Dr. Thomas Althaus i.R.
  • Prof. Dr. Andrea Daase
  • Prof. Dr. AxelDunker
  • Dr. Mehmet Latif Durlanik
  • Dr. Anne Gadow
  • Dr. Jan Gerstner
  • Dr. Andreas Jäger
  • Dr. Stefanie Jakobi
  • Dr. Jana Jürgs
  • Prof. Dr. Matthis Kepser
  • Dr. Sonja Kerth-Wittrock
  • Dr. Hauke Kuhlmann
  • Dr. Nils Lehnert
  • Prof. Dr. Elisabeth Lienert
  • Dr. Anna Mattfeldt
  • Dr. Urania Julia Milevski
  • Dr. Andreas Rothenhöfer
  • Dr. Stefan Schallenberger
  • Dr. Martin Schierbaum
  • Dr. Uwe Spörl
  • Prof. Dr. Ingo H. Warnke