Studium

Unter diesem Menüpunkt finden Sie wichtige Informationen für die Organisation Ihres Studiums.

Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Bewerbung

Zulassung für Erstsemester

  • zum Wintersemester
  • zulassungsfrei
  • Bewerbung bis zum 15.07. des jeweiligenJahres
  • Hier geht es zu den Bewerbungsunterlagen.

Zulassung für höhere Semester

  • zum Sommersemester Beschränkte Anzahl von Studienplätzen. Zulassung nach Zulassungs-/Aufnahmeordnung. Bewerbung bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres

Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum   Bewerbungsschluss eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CP entsprechend fünf Studiensemestern erbracht worden sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen nach § 1 Absatz 1e der Aufnahmeordnung kann die Zulassung unter der Bedingung des Nachweises des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie des Nachweises der Sprachkenntnisse gemäß § 1 Absatz 1b – d der Aufnahmeordnung bis 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn des Wintersemesters desselben Jahres und der Vorlage entsprechender Urkunden und Zeugnisse bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres ausgesprochen werden.

Hier unter "Bewerbung" finden Sie die aktuelle Aufnahme-/Zugangsordnung

Spracheingangsvoraussetzungen

  • Kenntnisse in einer Sprache, deren Literaturen Gegenstand der Lehre des Masterstudiengangs ist: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Diese Kenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorliegen. Der Nachweis über das Abiturzeugnis ist ausreichend.
  • Im Falle eines in der EU absolvierten Vollfachstudiums in einer der geforderten Sprachen (Anglistik, Romanistik) reicht die Vorlage des Bachelorzeugnisses. Im Falle eines Nebenfachstudiums bzw. sollten Sie Ihr Studium außerhalb der EU abgeschlossen haben, reichen Sie bitte entsprechende Zertifikate ein, die den Nachweis über das B2 Niveau dokumentieren. Es werden nur offizielle Sprachzertifikate anerkannt. Eine Übersicht dazu sowie weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums der Hochschulen im Land Bremen.
  • allgemein geltende Voraussetzung der Deutschkenntnisse für das Fachstudium an der Universität Bremen. Wenn im Rahmen des Bachelorstudiums Deutschkentnisse erworben wurden, besteht die Möglichkeit einer Anerkennung auf Antrag über das Sprachenzentrum; Ansprechpartnerin: Frau Rodewald.
  • Eine Übersicht über die Möglichkeiten, sich die Zulassungskenntnisse in Englisch bescheinigen zu lassen, finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums.

Im Veranstaltungsverzeichnis der Uni Bremen werden die jeweiligen Belegungsmöglichkeiten aufgeführt.

Ihm Rahmen des Studiums ist eine Profilbildung in einem der drei Felder Literatur, Theater, Film möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Ebenso gut kann das Studium breit gefächert in die Horizontale angelegt werden und, im Rahmen der vorgeschriebenen Kombinationsmöglichkeiten, Lehrveranstaltungen aus allen Modulen kombinieren. Eine Profilbildung erfolgt in erster Linie durch die Zusammenführung von Praxis- und  Profilmodulen aus dem Bereich der gewünschten Profilierung.

Profil Literatur

Das Profil Literatur setzt sich zusammen aus 12 CP aus dem Profilmodul Literatur sowie einer literaturrelevanten Schwerpunktsetzung durch Anwahl entsprechender Veranstaltungen aus den folgenden Modulen:

  • Profilmodul Literatur: Für Studierende, die keinen literaturwissenschaftlichen B.A. studiert haben, wird das Absolvieren eines methodologisch-theoretischen den Lehrprogrammen der philologischen B.A.-Studiengänge dringend empfohlen. Die Studiengangsleitung des TnL bietet dazu eine Beratung an, die spätestens in der ersten Veranstaltungswoche des WS stattfindet.
  • Vertiefungsmodul: Hier muss eine die Literatur betreffende Thematik gewählt werden.
  • Praxismodul: In Frage kommen hier frei wählbare sprachpraktische Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der B.A.-Studiengänge sowie aus dem des FZHB. Befreiungen von den Kosten sind auf Antrag hin möglich. Je nach Angebot sind auch literaturrelevante LV, z.B. Drehbuchschreiben, creative writing) möglich sowie Angebote aus dem
  • Schlüsselqualifikationenmodul: Praktika im Bereich Literatur, z.B. Literaturhaus Bremen, Festival globale°.

Profil Theater

Innerhalb des Profils Theater ist sowohl eine klassische Masterthesis zu einer das Theater bzw. Performativität betreffenden wissenschaftlichen Fragestellung, als auch auf einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss des Studiengangs hin, eine theaterpraktische Arbeit möglich. Grundlage für die Bewertung der theaterpraktischen Prüfungsleistung ist nicht deren künstlerische Dimension, sondern eine schriftliche Thesis, die die einzelnen Phasen und Schritte sowie grundlegende Entscheidungen bezüglich Inhalt oder Form kritisch aufbereitet und reflektiert. Wird eine theaterpraktische Thesis angestrebt, ist Folgendes zu beachten: Alle 18 CP aus den Praxismodulen müssen aus dem Bereich der Theaterpraxis stammen. Von den 2 zu absolvierenden Profilmodulen muss eines das Profilmodul Theater sein (12 CP). Die noch  verbleibenden 12 CP aus den Profilmodulen können im Profilmodul Literatur oder Film erbracht werden.

Folgende Schritte sind vorgegeben:

  • Beratung zu Beginn des Studiums durch die Studiengangsleitung
  • sowie durch unseren Kooperationspartner, das Zentrum für Performance Studies (ZPerfSt). Durch den besonderen Zuschnitt seiner Kurse verfolgt dieses den Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Kunst mit Blick auf das Theater und verfügt mit dem Theater der Versammlung (TdV) über ein eigenes Theater.
  • Studium eines spezifischen Theater-Curriculums in Form der Veranstaltungen des ZPerfSt.

Profil Film

Das Profil Film setzt sich zusammen aus 18 CP aus den Praxismodulen Film plus 12 CP aus dem Profilmodul Film. Es  kann sowohl mit einer filmpraxisbezogenen Thesis als auch mit einer genuin filmwissenschaftlichen Thesis abgeschlossen werden. Im Bereich Profilmodul Film werden thematisch variable Perspektiven auf das Genre Film eröffnet.

Im Praxismodul Film wird regelmässig eine Veranstaltung angeboten, in der über einen Zeitraum von 2 Semestern ein dokumentarischer Kurzfilm produziert und mit insgesamt 18 CP (6 + 12) honoriert wird. Bestandteile dieses Angebots sind neben der Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich Filmtechnik (Einführung in Kamera, Ton und Schnitt) auch Themenfindung, Recherche, Skript- und Exposéerstellung. Grundlage für die Bewertung der Modulprüfung ist nicht die künstlerische Dimension des in Teamarbeit produzierten Kurzfilms, sondern eine individuell verfasste schriftliche Arbeit (Treatment), die die einzelnen Phasen und Schritte sowie grundlegende Entscheidungen bezüglich Inhalt oder Form kritisch aufbereitet und reflektiert sowie den Transfer von theoretischen Fragestellungen aus dem Feld der Transnationalität in die dokumentarfilmische Arbeit leistet.

Nach diesem Muster ist auf Rücksprache mit der Studiengangsleitung und Antrag an den Prüfungsausschuss TnL auch eine filmpraktische Master-Thesis möglich.


Studienverlaufsplan

nach der: Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Transnationale Literaturwissenschaft“ an der Universität Bremen vom 27. April 2016

Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Es wird dringend empfohlen, vor Belegen des Wahlpflichtbereich Profilmoduls die Module ‚Grundmodul‘ und ‚Theoriemodul‘ erfolgreich abzuschließen.

  

Pflichtbereich

Wahlpflichtbereich

Gesamt: 120 CP

2. Jahr4. Sem.Modul Masterarbeit
33 CP/P
    33 CP
3. Sem.Vertiefungsmodul
6 CP/P/MP
Forschungsmodul
9 CP/P/MP*
  

Wahlpflichtbereich

Praxismodul II
12 CP/WP/MP

18 oder 30 CP
1. Jahr2. Sem.Schlüsselqualifikationen
6 CP/P/MP
  

Wahlpflichtbereich

Profilmodule
insgesamt 24 CP/WP/KP
siehe Erläuterungen Anlage 2 a)

27 oder 39 CP
1. Sem.Grundmodul
9 CP/P/MP
Theoriemodul
9 CP/P/KP
Selbststudien-
einheit
6 CP/P/ MP
 

Wahlpflichtbereich

Praxismodul I
Insgesamt 6 CP/WP/MP

30 CP

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, * = Das Modul wird mit einer bzw. mehreren Studienleistung(en) (= unbenotet) abgeschlossen.

Grundlage für alle Prüfungsangelegenheiten sind die Prüfungsordnungen der Universität Bremen und des Masters TnL:

  •  Hier finden Sie im Menüpunkt "Prüfungen und Ordnungen"die aktuellen Prüfungsordnungen und - formen.

Im organisatorischen Ablauf von Modulprüfungen sind folgende Schritte verbindlich vorgesehen:

  • Zu jeder Modulprüfung müssen Sie sich beim Prüfungsamt online anmelden. Die jeweils aktuellen Fristen des Semesters entnehmen Sie bitte angefügtem Link unter "Transnationale Literaturwissenschaft: Prüfungspläne Master
  • Bis 2 Tage vor dem angesetzten (und in der LV bekannt gegebenen) Prüfungstermin können Sie sich ebenfalls beim Prüfungsamt wieder abmelden.
  • Ein Versäumnis am Tag der Prüfung müssen Sie mit ärztlichem Attest (vorzulegen beim Prüfungsamt) dokumentieren, andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden. Lt. Prüfungsordnung können Sie die Modulprüfungen zu drei weiteren Terminen (drei Semester nacheinander nach der ersten Abmeldung) ablegen.
  • Sollten Sie die Anmeldefrist zu einer Prüfung verpasst haben, müssen Sie beim Prüfungsamt einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Nachmeldung stellen, für den Sie nachvollziehbare und dokumentierte Gründe anführen müssen. Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss prüfen diesen Antrag und entscheiden.
  • Für den Nachweis von erbrachten Leistungen in größeren Modulen, die aus mehr als 1 LV bestehen, die so genannten Kombiprüfungen (Praxis- und Profilmodule), haben wir ein eigenes Nachweisformular entwickelt. Diese sind nur für die interne Kommunikation zwischen Studierenden, Lehrenden, Modulbeauftragten und dem Sekretariat bestimmt. Lassen Sie sich alle Lehrveranstaltungen von den jeweiligen Lehrenden hier abzeichnen. Wenn die Gesamtpunktzahl des Moduls erreicht ist, legen Sie das Nachweisformular der/dem Modulbeauftragten vor. Erst dann geben Sie dieses dann unterschriebene und mit Note versehenene Formular im Sekretariat ab. Von dort aus gehen die Notenmeldungen dann gesammelt an das Prüfungsamt. ACHTUNG: Für diese Module melden Sie sich bei PABO erst an, wenn alle Prüfungen abgelegt sind.
  • Sie ersparen sich und allen Beteiligten viel Zeit und Mühe, wenn Sie sich an das beschriebene Verfahren halten!

Studienleistungen, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten dort erbracht worden sind, können anerkannt werden:

Voraussetzung ist eine vorherige Absprache mit der Studiengangsleitung. Nach Rückkehr aus dem Ausland wird die Zuordnung von erbrachten Leistungen zu bestimmten Modulen vorgenommen und über das Studienzentrum (Frau Wachsmuth) administrativ für das Prüfungsamt aufbereitet.

Insbesondere bei Vorhaben, die auf eine Anerkennung von anderweitig erbrachten Studienleistungen abzielen, sind im Vorfeld Genehmigungen bei der Studiengangsleitung einzuholen. Darüber hinaus gilt folgende Linkliste zur Richtlinie über die Grundsätze der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen sowie über die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten (Kompetenzen) an der Universität Bremen.

Hier finden Sie das für den TnL relevante Formular für die Prüfungsanmeldung(en) zum Download:

Lehrende TnL

als PrüferInnen / BetreuerInnen / GutachterInnen für Master-Thesis befugt für das WiSe 2021/2022 (solange ihre Arbeitsverträge zum Zeitpunkt der Anmeldung der Thesis laufen)

Prof. Dr. phil. Thomas Althaus

Prof. Dr. phil. Elisabeth Arend

Prof. Dr. Julia Brühne

Prof. Dr. phil. Axel Dunker

Dr. phil. Karin Esders

Dr. Jan Gerstner

PD Dr. phil. Sonja Kerth-Wittrock

Prof. Dr. Wolfgang Kissel

Prof. Dr. Kerstin Knopf

Dr. Hauke Kuhlmann

Prof. Dr. phil. Elisabeth Lienert

Dr. phil. Jana Nittel

Prof. Dr. phil. Norbert Schaffeld

Prof. Dr. phil. Sabine Schlickers

Dr. phil. Uwe Spörl

Prof. Dr. Karen Struve

Joaquín Orlando Valenzuela Celis

Weitere PrüferInnen auf Anfrage.

Stand: 16.12.2021
Nach Genehmigung durch die Studienkommission TnL, den Studiendekan FB 10 und die FB 10- Verwaltung
 

Aktuelle BAföG-Informationen finden Sie unter:

https://www.stw-bremen.de/de/bafoeg/informationsflyer

Kontakt:

Studierendenwerk Bremen AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Zentralbereich / Ebene 0 (Zugang über die Glashalle)
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen

E-Mail: Service-Buero.BAfoeGprotect me ?!stw-bremenprotect me ?!.de


BAföG-Beauftragte MA Transnationale Literaturwissenschaft:

Prof. Dr. phil. Julia Brühne

Büro: GW 2, B 3.270
Telefon: +49 (0)421 218-68456
Sprechstundentermine im SoSe 2024 (ab dem 02.04.): dienstags 13-14 Uhr. Die Anmeldung erfolgt unter Angabe des Anliegens bis spätestens zum jeweils vorhergehenden Freitag, 14:00 Uhr, unter tnl@uni-bremen.de.
E-Mail: bruehneprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Sekretariat: Ulrich, Claudia | GW 2, B 3.300 | 0421 218-68055 | tnlprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de