Fachausschuss Ethik
Fachausschuss Ethik am Fachbereich 12
Der Fachbereich 12 hat in Abstimmung mit der Ethikkommission der Universität Bremen ein vereinfachtes Ethikverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko eingeführt. Der vom Fachbereichsrat gewählte Fachausschuss Ethik berät die eingereichten Kurzanträge und empfiehlt der Ethikkommission bei minimalem Risiko ein positives Votum. Die Grundlage dafür ist die am 14.05.2025 verabschiedete Neufassung der Ethikordnung der Universität Bremen.
Kurzantragsverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko
Das Kurzantragsverfahren wurde entwickelt, um die Ethikkommission der Universität Bremen zu entlasten und ihr mehr Zeit für die Bearbeitung komplexer Anträge zu ermöglichen. Da immer mehr peer-reviewte Zeitschriften und Forschungsförderungseinrichtungen auch für ethisch unbedenkliche Vorhaben ein positives Ethikvotum fordern, ist das Antragsvolumen stark gestiegen.
Das verkürzte Verfahren steht Forschenden des Fachbereichs 12 für Forschungsvorhaben zur Verfügung, bei denen absehbar höchstens minimales Risiko für alle Beteiligten entsteht und bei denen dennoch ein Ethikvotum erforderlich ist. Durch das Kurzverfahren können ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, während gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.
So stellen Sie einen Kurzantrag:
Für einen Kurzantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen am Fachbereich 12 tätig sein und keines der Ausschlusskriterien (Checkliste 2.1. auf dem Kurzantragsformular) darf auf Ihr Forschungsvorhaben zutreffen. Promovierende am FB 12 können Kurzanträge stellen, wenn sie als Doktorand:innen an der Universität Bremen angenommen sind und ein formloses Schreiben einer/s Betreuenden beilegen (Ethikordnung §3, Abs. 3). Für Forschungsvorhaben im Rahmen von Masterarbeiten am FB 12 können nur die jeweiligen Betreuenden Anträge stellen Ethikordnung §3, Abs. 4). Forschende aus anderen Fachbereichen können Kurzanträge an den Fachausschuss ihres jeweiligen Fachbereichs stellen (wenn verfügbar) oder reguläre Anträge an die Ethikkommission richten. Für Vorhaben, auf die eines der Ausschlusskriterien zutrifft, ist ebenfalls wie gehabt ein Antrag an die Ethikkommission notwendig.
Laden Sie die aktuelle Version der Anleitung , das -KurzantragsFormular und die aktuelle Version der Datenschutz-Checkliste der Rechtsstelle der Universität Bremen (Anmeldung zum internen Bereich der Uni-Homepage notwendig) herunter.
Füllen Sie alle Unterlagen aus, folgen Sie allen Schritten der Anleitung, fügen Sie Studieninformationen und Erhebungsinstrumente (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden etc.) bei, fügen Sie alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammen (Name: YYMMDD_Name.pdf) und schicken Sie diese Datei an EthikFB12protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens zehn Tage vor einem Sitzungstermin eingereicht werden.
Mitglieder des Fachausschusses Ethik und Vertretende:
Statusgruppe Hochschullehrer:innen
Mitglieder:
Prof. Dr. Anja Starke (Vorsitzende)
Prof. Dr. Karsten D. Wolf (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Michael Gessler
Vertretung durch:
(in Abstimmung)
Statusgruppe wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
Mitglieder:
Dr. Katrin Klieme
Dr. Susanne Peters
Vertretung durch:
(in Abstimmung)
Sitzungstermine
Der Ausschuss tagt regelmäßig online und entscheidet im Email-Umlaufverfahren. Bitte senden Sie Anträge an EthikFB12protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de. Eine erste Entscheidung erfolgt innerhalb von vier Wochen.
