Studienfachberatung und Anerkennung
Die Studienfachberatung wird in der Regel von gewählten Hochschullehrenden des Studienganges durchgeführt. Sie beraten bei studienspezischen Fragen, z.B. zu Modulinhalten, Studien- oder Prüfungsleistungen oder inhaltlicher Schwerpunktsetzung.
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. von im Ausland erbrachten Leistungen oder bei Orts- oder Fachwechsel) sind die jeweiligen Anerkennungsbeauftragten zuständig.
Die Studienfachberater*innen und Anerkennungsbeauftragten des FB 12 sind unter folgenden Links zu finden:
Lehramtsbezogene Studienangebote
Tipp:
Wissenswertes rund um das Thema Anerkennung am FB 12 finden Sie HIER.
Für die Siegelung von Leistungsnachweisen ("Scheinen") sind am FB 12 übrigens die jeweiligen Geschäftsstellen der Studiengänge zuständig.

