Wichtige Hinweise für die Erasmus-Bewerbung

Studierende der Universität Bremen, die mit ERASMUS+ im Ausland studieren möchten, müssen sich bis zum 15.02. für das gesamte darauf folgende Hochschuljahr (Wintersemester und/oder Sommersemester) bewerben.

Bitte lesen Sie sich vor der Bewerbung sorgfältig die Hinweise auf der Bewerbungsseite des International Office sowie diefolgenden Informationen durch.

Zudem ist der Besuch der Erasmus-Beratung (mind. einmal) verpflichtend! 

Informationen zum Bewerbungsverfahren für ein Erasmus+ -Stipendium über den FB 12

Die Bewerbungsfrist endet mit dem 15.02. eines jeden Jahres. Der Auslandsaufenthalt beginnt dann im darauf folgenden Winter- oder Sommersemester.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist besteht die Möglichkeit, sich jeweils bis zum 31.12. für Restplätze zu bewerben. Spätbewerber müssen sich erst bei der ERASMUS-Koordinatorin des Fachbereichs nach den verfügbaren Restplätzen erkundigen. Falls es noch Restplätze an der gewünschten Zielhochschule gibt, schreiben Sie eine Mail an outgoing@uni-bremen.de. Sie erhalten dann per Email den Link zur Bewerbungsdatenbank.

Bitte beachten Sie, dass Spätbewerber keinen Anspruch auf Mobilitätszuschuss haben. Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn noch Restmittel vorhanden sind.

Für die gesamte Vorbereitung sollte man mindestens ein halbes Jahr, in der Regel aber ein bis anderthalb Jahre einkalkulieren. Muß erst eine Partnerschaft zu einer Uni aufgebaut werden, so erhöht sich diese Zeit um ca. ein weiteres Jahr.

Um entgültig zu entscheiden, für welche Partneruniversität Sie sich bewerben möchten sollten Sie:

  • Die Liste der Partner-Universitäten des FB 12 durchgehen und eine Vorauswahl treffen (dazu selber auf den Webseiten informieren, Erfahrungsberichte lesen, Kontakt mit ehem. Outgoings aufnehmen)
  • In der obligatorischen Beratung mit der Erasmus-Koordinatorin diese Vorauswahl besprechen und offen gebliebene Fragen klären
  • Überlegen, in welchem Semester Sie einen Auslandsaufenthalt realisieren möchten
  • Anerkennungsfragen mit den jeweiligen Modulbeauftragten klären
  • Sich um einen Sprachnachweis kümmern und ggf. einen Kurs belegen
  • Die Bewerbungsunterlagen erstellen
  • Motivationsschreiben (Statement of Purpose, siehe unten)
  • Lebenslauf (mit Foto)
  • Transcript of Records/Scheinaufstellung: In der Scheinaufstellung listen Sie bitte Ihre bisher erworbenen Scheine und Noten auf. Auch die Veranstaltungen, die Sie zur Zeit besuchen, sollten aufgelistet werden. Sollten Sie bereits ein offizielles Transcript of Records (PABO- Auszug) Ihrer bisherigen Studienleistungen haben, können Sie dieses selbstverständlich statt der Scheinaufstellung beilegen.
  • Sprachnachweis in der Unterrichtssprache der Gasthochschule (z.B. Abiturzeugnis, Bestätigung des Besuchs eines Sprachkurses, etc.). Zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes muss mindestens das Sprachniveau B2 vorliegen.

Das Motivationsschreiben ist ein 1-2seitiges Bewerbungsschreiben, in dem Sie darstellen, a) weshalb Sie sich für das Erasmus-Programm bewerben, b) weshalb Sie sich an Ihrer Erst-Wunsch-Universität bewerben und c) inwiefern die Teilnahme am Erasmus-Programm Ihrem Berufsziel dient. Bitte verfassen Sie das Bewerbungsschreiben auf Englisch (Ausnahme: Sie bewerben sich für ausschließlich deutschsprachige Hochschulen).

Der reine Spracherwerb stellt im ERASMUS-Programm keine ausreichende Begründung für einen Auslandsaufenthalt dar, da von den Bewerberinnen und Bewerbern gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erwartet werden, die es ermöglichen, das fachliche Studium im Ausland ohne größere sprachliche Probleme zu absolvieren.

Studierende sollten bei Antritt des Auslandsaufenthaltes die Unterrichtssprache der Gasthochschule so beherrschen, dass sie den Veranstaltungen folgen und Studienleistungen erwerben können (mindestens B1-Niveau, besser dem B2-Niveau des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend). Auch wenn Sie planen auf Englisch zu studieren, sollten Sie sich mindestens Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes aneignen.

Während des Semesters bieten die meisten Gasthochschulen studienbegleitende Sprachkurse an. Das Fremdsprachenzentrum bietet Ihnen eine große Auswahl an Kursen in verschiedenen Sprachen und verschiedenen Niveaus. Die Kursgebühren für eine bestimmte Semesterwochenstundenzahl können nachträglich bei Vorlage einer Bestätigung über ein Auslandsstudium erstattet werden.

Weitere Informationen zu den Kursen und Gebühren finden Sie unter: www.fremdsprachenzentrum-bremen.de

Achtung:

Manche Partnerhochschulen verlangen auch für ERASMUS-Studierende einen B2- oder C1-Sprachnachweis. Die Prüfung dazu können Sie an bestimmten Terminen im Fremdsprachenzentrum machen. Da die Termine meist sehr schnell ausgebucht sind sollten Sie sich frühzeitig um die Prüfung kümmern.

Aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten erhalten viele Studierende für ihr Auslandssemester BAföG, obwohl es ihnen im Inland nicht zusteht. Der Erasmus-Mobilitätszuschuss wird nicht auf das BAföG angerechnet. Der Antrag für Auslands-BAföG muss bei den für die jeweiligen Länder zuständigen BAföG-Ämter gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Als Erasmus- StudentIn schreibt man sich an der Gasthochschule als GaststudentIn ein. Studiengebühren dürfen von der Partnerhochschule nicht erhoben werden. Es kann jedoch sein, daß Einschreibegebühren (wie der Bremer Semesterbeitrag) anfallen.

An der Universität Bremen sind Sie für die Zeit des Auslandsstudiums im Rahmen des Erasmus-Programms von der Zahlung von Studiengebühren befreit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland absolvieren, ohne dass dieses zwingend in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, erhalten Sie ein zusätzliches Studienguthaben von 2 Semestern. Weitere Informationen unter http://www.uni-bremen.de/studiengebuehren.

Nein. Eine zusätzliche Förderung durch andere Programme ist ausgeschlossen.