Bachelorarbeit in der Biologie
Bachelorarbeiten in der Biologie werden grundsätzlich in einem der vier Profilbereiche erstellt.
Vergabe von Bachelorarbeitsthemen
- Vollfachstudierende müssen die Hochschullehrenden innerhalb der Arbeitsgruppen ihres Profilmodulbereichs ansprechen.
- Lehramststudierende müssen Hochschullehrenden, der für sie infrage kommenden Arbeitsgruppen ansprechen.
- Auswärtige Arbeiten in Kooperation mit externen Instituten sind möglich.
Voraussetzungen zur Anmeldung
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit in Biologie werden 120CP im Vollfach und 45 Fach-CP in der Lehramtsoption vorausgesetzt.
Allgemeines zur Bachelorarbeit
- Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen (Verlängerung um 4 Wochen möglich).
- Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal vier Wochen genehmigen. Im Krankheitsfall ist das Einreichen eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt Chemie ausreichend für die Verlängerung der Abgabefrist. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wird vom Prüfungsamt per Post mitgeteilt. Aus dem Brief geht das neue Abgabedatum hervor.
- Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 5 Personen erstellt.
- Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
- Die Begutachtung darf ausschließlich durch Personen erfolgen, die im Fachbereich 2 prüfungsberechtigt sind.
- Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag Englisch zulassen.
Abhängig von der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung setzen sich die Leistungen, die in dem Modul Bachelorarbeit erbracht werden müssen, unterschiedlich zusammen.
- Das Modul 02-BIO-BA-ThBio Bachelorarbeit hat einen Gesamt-Umfang von 15CP.
- Die Teilprüfung Bachelorarbeit ist mit 12CP gewichtet, das Begleitende Seminar mit 3CP.
- Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module werden dabei nicht berücksichtigt.
- Die Note der Bachelorarbeit fließt mit einem Gewicht von 25% in die Berechnung ein, die übrigen benoteten Module machen zusammen 75% der Gesamtnote aus.
- Das Modul 02-BIO-BA-Th1a Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium) hat einen Gesamt-Umfang von 12CP.
- Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet.
- Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 75 % und das Kolloquium mit 25 % in die gemeinsame Note ein.
- Die Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
- Die Fachnote für das Fach „Biologie“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
- Das Modul 02-BIO-BA-Th-Bio-L Bachelorarbeit umfasst 12CP und beinhaltet die Bachelorarbeit.
- Die Gesamtnote des Bachelor-Abschlusses errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
- Die Fachnote für das Fach „Biologie“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.
- 2 Gutachter*innen (Erst- und Zweitgutachter:in) sind erforderlich.
- Mindestens 1 begutachtende Person ist Hochschullehrer:in oder Privatdozent:in oder Lektor:in an der Universität Bremen oder eines assoziierten Institutes (z.B. ZMT oder AWI).
- Die beiden Gutachter:innen dürfen nicht aus derselben Arbeitsgruppe kommen.
- Ggfs. übernimmt die Betreuung vor Ort eine weitere Person, die nicht Gutachter:in ist.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen als Gutachter:innen
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (Postdocs) mit mindestens 3-jähriger postdoktoraler Tätigkeit in Forschung und Lehre an wissenschaftlichen Einrichtungen können als Gutachter:innen anerkannt werden. Zur Anerkennung ist ein formloser Antrag an den BPA Biologie mit Curriculum vitae und Publikationsliste erforderlich.
Bachelorarbeiten außerhalb der Universität und der assoziierten Institute
- Wird die praktische Arbeit außerhalb der Universität und der assoziierten Institute durchgeführt, müssen die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung durch die Hochschullehrerin oder den Hochschullehrer schriftlich bestätigt werden.
- Da die Universität Reisekosten oder andere Nebenkosten für die Teilnahme am Kolloquium zur Bachelorarbeit nicht zahlt, sollte schon mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit geklärt sein, dass externe Gutachter:innen auf eigene Kosten oder auf Kosten der an der Universität Bremen tätigen Hochschullehrenden zum Kolloquium anreisen. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kann im Krankheitsfall auf Antrag an den BPA durch eine andere Person für das Kolloquium ersetzt werden.
- Thema, Arbeits- und Zeitplanung, Gutachter:innen und ggf. Betreuer:in werden festgelegt.
- Die Bachelorarbeit wird im Prüfungsamt (PA) Bachelor Biologie angemeldet. Im Antrag zur Bachelorarbeit müssen unbedingt die E-Mail-Adressen der Gutachter:innen benannt werden.
- Das PA erstellt einen Zulassungsbescheid mit Abgabetermin (12 Wochen Bearbeitungszeit).
- Die Bachelorarbeit muss fristgerecht, wie im Zulassungsbescheid ausgewiesen, beim PA eingereicht werden.
- Gemäß der Änderung der Allgemeinen Teile der Bachelorprüfungsordnung vom 08.04.2026 wird eine elektronische Version der Bachelorarbeit mit Eigenständigkeitserklärung auf einem USB-Stick eingereicht.
- Bachelorarbeit und Eigenständigkeitserklärung müssen in einer PDF-Datei auf dem USB-Stick gespeichert werden.
- Die Eigenständigkeitserklärung kann digital unterschrieben werden.
- Die Bachelorarbeit kann zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamtes persönlich abgegeben, in das Postfach des Prüfungsamtes eingeworfen oder per Post versendet werden.
- Das USB-Speichermedium muss mit einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag ist mit der Anschrift des Prüfungsamtes und des Absenders zu beschriften.
- Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den folgenden Werktag.
- Nach der Überprüfung der Formalia, wird die Bachelorarbeit vom Prüfungsamt per E-Mail zur Bewertung an die Betreuer:innen verschickt.
- Das PA fordert die Gutachter:innen auf innerhalb von 3 Wochen Gutachten zu erstellen.
- Liegen beide Gutachten vor, ruft das PA die Studentin/ den Studenten zur Einsicht der Gutachten auf.
- Nach erfolgreichem Abschluss aller Module im Bachelor stellt das PA Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement aus – mit Datum der letzten Prüfungsleistung.
- Das PA informiert die Absolventin/ den Absolventen, dass die Dokumente persönlich abgeholt werden können.
- Das PA informiert gleichzeitig das Sekretariat für Studierende (SfS) über den erfolgreichen Abschluss.
- Mit dem Studienabschluss, d.h. wenn alle Prüfungen erfolgreich beendet sind, erfolgt zum Ende des laufenden Semesters (31.03./30.09) die Exmatrikulation.
- weitere Informationen zur Exmatrikulation
Kontakt
Allgemeine Fragen zur Bachelorarbeit in der Biologie bitte an das PA Bachelor Biologie.
Bachelorarbeit - wie geht das?
Der Leitfaden zum Verfassen einer Bachelorarbeit im Fachbereich Biologie/Chemie [PDF] (232 KB) gibt grundlegende Hinweise und Hilfestellungen zum Abfassen einer Bachelorarbeit.
Dieser Leitfaden ist als Orientierungshilfe gedacht und stellt keine allgemein verbindliche Richtlinie dar. Einzelne Anforderungen können von den jeweils betreuenden Dozentinnen oder Arbeitsgruppen auch anders gehandhabt werden.
Zusatzinformationen
Ergänzende Informationen für das Abfassen von Bachelorarbeiten gibt es für die Meeresbiologie [PDF] (190 KB) und die Ökologie [PDF] (473 KB).
Formulare zur Anmeldung
Bitte sprechen Sie für die Formulare zur Anmeldung von Bachelorarbeit bis auf weiteres das Prüfungsamt (PA) Bachelor Biologie an.
Der Antrag zur Bachelorarbeit sollte mindestens 14 Tage vor dem Startdatum eingereicht werden.
Folgende Fristen beachten
Bachelor-Absolventen, die zum Wintersemester mit einem Masterstudium an der Universität beginnen, müssen bis spätestens 31. Dezember desselben Jahres alle Bachelor-Abschlussdokumente vorlegen.
Bachelor-Absolventen, die an eine andere Hochschule wechseln, müssen bis spätestens 15. Mai ihre Bachelorarbeit anmelden, damit die Ausgabe aller Bachelor-Abschlussdokumente zum 1. Oktober garantiert ist.
