Arbeitsunfähigkeit / Krankheit

Bei Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit informieren Sie bitte unverzüglich, spätestens jedoch bis
9.00 Uhr die Fachbereichsverwaltung unter krankfb8@uni-bremen.de und Ihre
Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
Eine Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss spätestens am vierten Tag der
Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mit zu zählen. Siehe
auch das Schaubild vom Personaldezernat https://www.uni- bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat2/Infos/Bild_Arbeitsunfaehigkeit.pdf
Bitte beachten Sie, dass Sie sich sobald Sie den Dienst wieder angetreten haben unter
krankfb8protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de wieder gesund melden. Eine Nichtmeldung kann dazu führen, dass
die Gehaltszahlungen eingestellt werden.