Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit bestimmt sich für Beamtinnen und Beamte nach § 2 der
Bremischen Arbeitszeitverordnung und für Beschäftigte nach § 6 TV-L.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ohne Pausen für die vollzeitbeschäftigten Angestellten und
Arbeitnehmer*innen 39,2 Wochenstunden und für die Beamten 40 Wochenstunden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Leitfaden für die Vereinbarung über die
Arbeitszeit“. https://www.uni- bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat2/Gesetze_Rechtsvorschriften/Arbeitszeit vereinbarung2000_Juni_13.pdf