Ausstattungsgespräch bei Hochschullehrern

Zusagen über die Ausstattung, d.h. Personal- und Sachmittel, werden in der Regel auf fünf
Jahre befristet und stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und
unveränderter längerfristiger Entwicklungsplanung.
Die Ausstattung soll nach Ablauf der Befristung bzw. bei Veränderungen in der langfristigen
Entwicklungsplanung der Universität erneut mit der Hochschulleitung und dem zuständigen
Fachbereich abgestimmt werden, um Planungssicherheit sowohl auf Seiten der Professorinnen
und Professoren als auch seitens der Hochschulleitung zu schaffen. Die Dekanin und die
Verwaltungsleitung nehmen an den Gesprächen teil.
Weitere Informationen sind im Leitfaden für Ausstattungsgespräche zu finden.

https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/universitaet/berufungsverfahren/Berufene/Ausstattungsneuverhandlungsleitfaden.pdf

https://www.uni-bremen.de/universitaet/wissenschaftliche-karriere/professorinnen-und-professoren