Drittmittel/Drittmittelverordnung

Informationen für die Verwaltung der von Ihnen eingeworbenen Drittmittel finden Sie im
Beschäftigtenportal unter „Finanzen“ > Dritt- und Sondermittel > Drittmittelbereich
Hier finden Sie u.a. auch einen Phasenablauf eines Projektes, sowie die Drittmittelordnung der
Universität Bremen. (https://www.uni- bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat7/DrittmO_Anlagen__29.04.2015_.pdf)

Bitte beachten Sie, dass gem. § 4.1 der Drittmittelordnung der Universität Bremen geplante
Drittmittelvorhaben bereits bei der Akquisition bei der Dekanin bzw. dem Dekan bzw. der
Leitung der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung anzumelden sind, wenn für ihre
Durchführung über die eingeworbenen Mittel hinaus Ressourcen der Universität erforderlich
sind, die über die zugewiesene Ausstattung des Hochschullehrers hinausgehen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- für die Durchführung des Vorhabens Bau-bzw. Installationsmaßnahmen erforderlich sind,
- der Antragsteller/Projektleiter/die Arbeitsgruppe nicht über ausreichend eigene Ressourcen
zur Durchführung des Vorhabens verfügt,
- nicht alle Kosten gemäß Nr. 2 durch den Mittelgeber gedeckt werden oder
- aus dem Projekt Folgekosten erwachsen, die über den Projektzeitraum hinaus entstehen
und durch die Projektmittel nicht gedeckt sindDas Beratungsangebot für Förderrungen finden Sie unter: https://www.uni- bremen.de/foerderberatung