Werk- und Honorarverträge

Die Vorlage des Antrags auf Abschluss eines Werk- oder Honorarvertrages finden Sie auf der Homepage der Rechtsstelle.
https://www.uni-bremen.de/rechtsstelle/vertraege

Der Antrag muss 6 Wochen vor Vertragsbeginn bei der zuständigen Sachbearbeiterin in der FB-Verwaltung eingereicht werden.
Arbeitsbeginn nach Vertragsunterzeichnung durch Auftragnehmer und Auftraggeber (Kanzlerin).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Leitfaden für die Beantragung von Werk- und Honorarverträgen.
https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/referate/referat06/Leitfaden_WerkHonrarvertraege.pdf

Ordentliche Studierende, sowie Mitarbeiter*innen der Universität Bremen können keinen Werkvertrag erhalten.

Ansprechpartnerin in der Rechtsstelle ist Frau JasminSchmidt (jasmin.schmidtprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de).