Bremen-Fonds Anschübe für neue Forschungsprojekte

Sonderausschreibung des Landes Bremen aus Mitteln des Bremen-Fonds im Themengebiet "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation"

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Bremen, der Hochschule Bremen und Bremerhaven sowie der Hochschule für Künste Bremen. Das Programm und der Antragsprozess wird für alle vier Bremer Hochschulen durch die Zentrale Forschungsförderung (ZF) der Universität Bremen umgesetzt. Dabei werden sowohl erkenntnisorientierte als auch anwendungsorientierte und künstlerisch-wissenschaftliche Forschungsansätze gefördert. Gemeinsame Anträge von Wissenschaftler*innen zweier Bremer Hochschulen sind ausdrücklich erwünscht.

Gefördert wird die Vorbereitung der Antragstellung für neue Drittmittelprojekte im Themengebiet "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation" in einschlägigen Förderprogrammen. Dazu zählen z. B. Förderprogramme des Bundes, der EU, der DFG und von Stiftungen. Es sollen Anträge in einer frühen Phase der Vorbereitung sowie notwendige Vorarbeiten unterstützt werden.

WER KANN SICH BEWERBEN?

  • Universität und Hochschule für Künste Bremen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Hochschule Bremen und Hochschule Bremerhaven: Professorinnen und Professoren

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Generelle Voraussetzung für die Förderung ist die Planung eines Forschungsantrages, der bei einem Drittmittelgeber eingereicht werden soll. Hohe Qualität der Projektidee im o. g. Themengebiet, fachlich hervorragend ausgewiesene Antragsteller*innen und die Berücksichtigung von Gleichstellungsstandards. Es ist verbindlich zu erklären, zu welchem Zeitpunkt der Antrag eingereicht wird.

DIE FÖRDERKONDITIONEN: Förderfähig sind die für die Antragstellung notwendigen Personalmittel sowie Sachmittel für sämtliche vorbereitenden Tätigkeiten (beispielsweise Symposien, Workshops, Aktivitäten, um Projektpartner*innen zusammenzubringen oder Dienstleistungen Dritter). Es können bis zu 50.000 € beantragt werden.

DAS VERFAHREN: Anträge können zu zwei Terminen gestellt werden und werden gemeinsam von den Konrektorinnen der vier o. g. Hochschulen entschieden.

Antragstermin

Derzeit ist diese Förderlinie nicht geöffnet.

Geschäftsstelle

Universität Bremen
und Geschäftstelle für die Ausschreibung:

Corinna Volkmann
E-Mail

Hochschule Bremen
Dr. Annette Kolb
E-Mail

Hochschule für Künste Bremen (HfK)
Dr. Kathrin Gollwitzer-Oh
E-Mail

Hochschule Bremerhaven
Dr. Joachim Henke
E-Mail