Bremen-Fonds Impulse für Forschungsvorhaben

Sonderausschreibung des Landes Bremen aus Mitteln des Bremen-Fonds im Themengebiet „Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation“

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen der Universität Bremen, der Hochschulen Bremen und Bremerhaven sowie der Hochschule für Künste Bremen. Das Programm und der Antragsprozess wird für alle vier Bremer Hochschulen durch die Zentrale Forschungsförderung (ZF) der Universität Bremen umgesetzt. Dabei werden sowohl erkenntnisorientierte als auch anwendungsorientierte und künstlerisch-wissenschaftliche Forschungsansätze gefördert. Gemeinsame Anträge von Wissenschaftler*innen zweier Bremer Hochschulen sind ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung derzeit geschlossen ist. 

Für kleinere Vorhaben zum Thema "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation" können kurzfristig und unkompliziert gesonderte Unterstützungsmittel in Höhe von bis zu 5.000 EUR beantragt werden, z. B. für die Vorbereitung von Drittmittelanträgen, Open Access Publikationen, die Ausrichtung von oder die Teilnahme an (virtuellen) Konferenzen, stud. Hilfskräfte, die Teilnahme an Summer Schools, Aufenthalte an renommierten Institutionen, zusätzliche Experimente, interdisziplinäre Vorhaben, Kooperationen zwischen den Bremer Hochschulen, nationale und internationale Kooperationen sowie Software. 

 

WER KANN SICH BEWERBEN?

  • Universität Bremen: Von den Promotionsausschüssen angenommene Promovierende, promovierte und nicht promovierte wissenschaftliche  Mitarbeiter*innen, (Senior) Researcher und Lecturer, Lektor*innen sowie Hochschullehrer*innen 
  • Hochschulen Bremen und Bremerhaven: Professor*innen; auch Professor*innen zusammen mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • Hochschule für Künste: Professor*innen, promovierte und nicht promovierte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Research Fellows und Promovierende

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT? Ausschlaggebend sind die Realisierbarkeit, die hohe Qualität des beantragten Vorhabens sowie der Beitrag zum Thema "Gesellschaft und Individuum im digitalen Wandel - Folgen und Gestaltung der digitalen Transformation".

Bei Promovierenden: Das zu finanzierende Vorhaben soll eine Ergänzung zum Promotionsprojekt sein, die zusätzliche Qualifikationen vermittelt oder der Vernetzung in der jeweiligen Scientific Community dienlich ist. Das Kernvorhaben der Promotion kann über diese Förderlinie nicht gefördert werden. Die geplante Promotionszeit soll sich durch die Förderung nicht verlängern. 

DIE FÖRDERKONDITIONEN: Zunächst bewilligt werden Aktivitäten, die bis Ende des Kalenderjahres abgeschlossen werden. Geförderte Aktivitäten von Promovierenden müssen in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verhältnis zum Promotionsprojekt stehen. Kosten, die regelhaft aus der Grundausstattung finanziert werden (z.B. Arbeitsplatz und Ausstattung) sowie Bewirtungskosten können nicht gefördert werden.

DAS VERFAHREN: Bremen-Fonds-Impulsanträge können fortlaufend gestellt werden und werden gemeinsam von den Konrektor:innen der vier obengenannten Hochschulen entschieden.

Antragstermin

Anträge werden voraussichtlich wieder ab 2023 ganzjährig entgegengenommen

Antrag

Geschäftsstelle

Universität Bremen
und Geschäftstelle für die Ausschreibung:

Corinna Volkmann
E-Mail

Hochschule Bremen
Dr. Annette Kolb
E-Mail

Hochschule für Künste Bremen (HfK)
Dr. Kathrin Gollwitzer-Oh
E-Mail

Hochschule Bremerhaven
Dr. Joachim Henke
E-Mail