Kleinförderungen für Vorhaben zur bremischen Kolonialismusforschung

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Sozial- und Geisteswissenschaften der Universität Bremen. Dabei werden sowohl erkenntnis- als auch anwendungsorientierte Forschungsansätze sowie Vorhaben mit Transferaktivitäten bzw. deren Verbreitung, gefördert. Die geplanten Vorhaben müssen Bremens Rolle in der Geschichte des Kolonialismus adressieren. Vorbereitende Aktivitäten, die die Teilnahme an Förderprogrammen des Bundes, der DFG, der EU, sowie Stiftungen unterstützen, werden besonders begrüßt.

Für kleinere Vorhaben zum Thema "Bremischer Kolonialismus" können Unterstützungsmittel in Höhe von bis zu 5.000 EUR beantragt werden. Förderfähig sind z. B. Kosten für Open Access Publikationen, die Ausrichtung von oder die Teilnahme an (virtuellen) Workshops, Summer Schools oder Podiumsdiskussionen, Mittel für studentische Hilfskräfte, zu Recherchezwecken Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten z. B. für Keynote-Speaker).

WER KANN SICH BEWERBEN?

Von den Promotionsausschüssen angenommene Promovierende, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, (Senior) Researcher und Lecturer, Lektor*innen sowie Hochschullehrer*innen 

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT?

Ausschlaggebend sind die Realisierbarkeit, die Qualität des beantragten Vorhabens sowie der Beitrag zum Thema "Bremischer Kolonialismus".

Bei Promovierenden: Das zu finanzierende Vorhaben soll eine Ergänzung zum Promotionsprojekt sein, die zusätzliche Qualifikationen vermittelt oder der Vernetzung in der jeweiligen Scientific Community dienlich ist. Das Kernvorhaben der Promotion kann über diese Förderlinie nicht gefördert werden. Die geplante Promotionszeit soll sich durch die Förderung nicht verlängern.

DIE FÖRDERKONDITIONEN

Bewilligt werden Aktivitäten, die bis Ende des Kalenderjahres 2023 vollständig abgeschlossen werden. Geförderte Aktivitäten von Promovierenden müssen in einem zeitlich wie sachlich angemessenen Verhältnis zum Promotionsprojekt stehen.

Personalmittel (studentische Hilfskräfte sind davon ausgenommen) und Mittel, die regelhaft aus der Grundausstattung finanziert werden (z.B. Arbeitsplatz und Ausstattung) können nicht gefördert werden.

DAS VERFAHREN

Anträge für die Kleinförderung können fortlaufend bis zum letztmöglichen Antragstermin gestellt werden. Über die Anträge entscheidet der Konrektor für Forschung und Transfer.

Antragstermin

laufend bis 30.06.2023

Koordination

Evgenija Kraus
Tel.: +49 421 218-57111 
E-Mail: evgenija.kraus@vw.uni-bremen.de
Gebäude SFG, Raum 3220

Corinna Volkmann
Tel.: +49 421 218-60321
E-Mail: corinna.volkmann@vw.uni-bremen.de