Konferenzförderung "Bremischer Kolonialismus"

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Sozial- und Geisteswissenschaften der Universität Bremen können sich im Rahmen dieser Förderlinie um Fördermittel zur Ausrichtung einer wissenschaftlichen Konferenz bewerben. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind in der Planung der Konferenz grundsätzlich frei. Gefördert wird ein Veranstaltungs- und Austauschformat mit dem Ziel, die Kooperation und Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, den Transfer zu fördern und einen Beitrag zur Sichtbarkeit der Forschung zum bremischen Kolonialismus zu leisten. Thema und Programm der Konferenz müssen einen deutlichen Bezug zu Bremens Rolle in der Geschichte des Kolonialismus aufweisen. Die erworbenen Erkenntnisse müssen in einem Konferenzpapier veröffentlicht werden. Begrüßenswert sind Veranstaltungen mit internationalem Charakter.

WER KANN SICH BEWERBEN?

Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, (Senior) Researcher und Lecturer, Lektor*innen sowie Hochschullehrer*innen

WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN GESTELLT?

Unterstützt wird die Ausrichtung einer Konferenz(reihe) zum Thema "Bremischer Kolonialismus". Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist der Beitrag zum Thema, die Realisierbarkeit, und die Qualität des Formats.

DIE FÖRDERKONDITIONEN

Bewilligt werden zunächst Aktivitäten zur Ausrichtung einer Konferenz, die im Jahr 2022 realisiert werden kann. Die Veröffentlichung der Erkenntnisse im Rahmen eines Konferenzpapiers ist obligatorisch. Für dieses Vorhaben können Sachmittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Förderfähig sind beispielsweise vorbereitende Tätigkeiten für die Umsetzung des Formats, Reiskosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten z. B. für Keynote-Speaker), Mittel für studentische Hilfskräfte oder Open Access Publikationen.

Personalmittel (studentische Hilfskräfte sind davon ausgenommen) und Mittel, die regelhaft aus der Grundausstattung finanziert werden (z.B. Arbeitsplatz und Ausstattung) können nicht gefördert werden.

DAS VERFAHREN

Anträge für die Konferenzförderung können bis zum 30.04.2023 gestellt werden. Nach Begutachtung durch die Bereichsforschungskommission Sozial- und Geisteswissenschaften werden die Anträge vom Konrektor für Forschung und Transfer der Universität Bremen entschieden.

Antragstermin

30.04.2023 um 23.59 Uhr

Antrag

Kontakt

Corinna Volkmann
Tel.: +49 421 218-60321
E-Mail