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Offene Fragen & Beratung

Bei sensiblen personenbezogenen Anfragen und Anfragen mit Wunsch auf Vertraulichkeit wenden Sie sich gerne an die Ombudspersonen.
Alle weitere Fragen sind je nach Fachspezifität mit der Arbeitsgruppe, der Arbeitseinheit oder den Fachbereichen und Instituten zu klären.


Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

Hinweisgebende und von Vorwürfen Betroffene

"Die zuständigen Stellen an den Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen (in der Regel Ombudspersonen und Untersuchungskommissionen), die einen Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens überprüfen, setzen sich in geeigneter Weise für den Schutz sowohl der Hinweisgebenden als auch der/des von den Vorwürfen Betroffenen ein. Die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erfolgt ausdrücklich unter Beachtung der Vertraulichkeit und des Grundgedankens der Unschuldsvermutung. Die Anzeige der Hinweisgebenden muss in gutem Glauben erfolgen. Bewusst unrichtig oder mutwillig erhobene Vorwürfe können selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen. Wegen der Anzeige sollen weder der/dem Hinweisgebenden noch der/dem von den Vorwürfen Betroffenen Nachteile für das eigene wissenschaftliche oder berufliche Fortkommen erwachsen."

Quelle: Leitlinie 18, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

"Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen etablieren Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Entsprechende Regelwerke erlassen sie auf Basis einer hinreichenden Rechtsgrundlage. Die zu etablierenden Regelwerke umfassen insbesondere Definitionen von Tatbeständen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, Verfahrensvorschriften und Maßnahmen bei Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Regelwerke werden ergänzend zu einschlägigen, höherrangigen Normen angewandt."

Quelle: Leitlinie 19, Kodex der DFG "Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

Ombudspersonen

Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden Sie sich an die Ombudspersonen:

Für den geisteswissenschaftlichen Bereich:
Prof. Dr. Dagmar Hella Borchers
FB 9, +49 421 218 67820

Vertretung
Prof. Dr. Gisela Febel
FB 10, +49 421 218 68420


Für den naturwissenschaftlichen Bereich:
Prof. Dr. Wolfgang Bach
FB 5, +49 421 218 65400

Vertretung:
Prof. Dr. Manfred Herrmann
FB 2, +49 421 218 68730