Zivilklausel an der Universität Bremen

Die Beschlüsse des Akademischen Senats

Die Universität Bremen hat sich als erste Universität in Deutschland im Jahr 1986 eine Zivilklausel gegeben – durch einen Beschluss des Akademischen Senats. Die Zivilklausel ruft Hochschulen dazu auf, Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen Zwecken zu widmen. Sie stellte jedoch damals wie heute keine Verbotsklausel dar, sondern ist eine Empfehlung mit Appellfunktion. Die Zivilklausel wurde seit der Einführung von den Akademischen Senaten der Universität Bremen mehrmals bestätigt, so im Jahr 1991 und 2012. Seit 2015 sind die Hochschulen des Landes Bremen zudem gesetzlich verpflichtet, sich eine Zivilklausel zu geben.  

Die derzeit geltende Zivilklausel geht auf den Beschluss aus dem Jahr 2012 zurück, in dem das Gremium feststellt: 

„Der Akademische Senat steht weiterhin zu den Grundsätzen des Beschlusses vom 14. Mai 1986; insbesondere zur Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung: Forschungsthemen und -mittel, die Rüstungsforschung dienen könnten, sind öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls zurückzuweisen." 

Der Akademische Senat steht außerdem zu den Grundsätzen des Beschlusses vom 26. Juni 1991: Der Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung. 

Der Akademische Senat stellt fest: 

„Die Universität Bremen ist dem Frieden verpflichtet und verfolgt nur zivile Zwecke. Dies ist Bestandteil der Leitziele der Universität.“

Zum Download

  • Zivilklausel 1986

    Dateigröße: 318 KB
    Dateityp: pdf
    Dateiname: AS_Beschluss_Zivilklausel_1986.pdf
    Änderungsdatum: 03.09.2026
  • Zivilklausel 1991

    Dateigröße: 155 KB
    Dateityp: pdf
    Dateiname: AS_Beschluss_Zivilklausel_1991.pdf
    Änderungsdatum: 03.09.2026
  • Zivilklausel 2012

    Dateigröße: 7 KB
    Dateityp: pdf
    Dateiname: AS-Beschluss_Zivilklausel_2012.pdf
    Änderungsdatum: 03.09.2026