Detailansicht

IPP-Abteilung Gesundheit & Gesellschaft führt „Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von Gewaltbetroffenen Frauen* im Bremer Hilfesystem“ durch

Gewalt gegen Frauen* ist eine Menschenrechtsverletzung und gleichzeitig ein strukturelles Element unserer Gesellschaft. Die Istanbul-Konvention – das am 01. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ...

Gewalt gegen Frauen* ist eine Menschenrechtsverletzung und gleichzeitig ein strukturelles Element unserer Gesellschaft.  Die Istanbul-Konvention – das am 01. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (IK) – ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen befasst. Es verpflichtet Bund und Bundesländer Gewalt vorzubeugen, effektiv zu bekämpfen, die Strafverfolgung zu gewährleisten und von Gewalt Betroffene umfassend zu schützen. Hierfür sollen alle einschlägigen staatlichen Behörden, Einrichtungen und Organisationen unter Einbindung nichtstaatlicher Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Wichtig ist vor allem die Beteiligung der Betroffenen am und im Prozess der Umsetzung entsprechender Angebote und Maßnahmen.

Im Zuge der Umsetzung der Istanbul-Konvention hat Bremen als erstes Bundesland einen Betroffenenbeirat implementiert. Ein weiterer Schritt ist nun die Durchführung der „Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen* im Bremer Hilfesystem“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat die Abteilung Gesundheit & Gesellschaft im Institut für Public Health und Pflegeforschung mit der Durchführung der Studie beauftragt..

Unter der Leitung von Prof. Dr. HenningSchmidt-Semisch und PD Dr. Iris Stahlke sowie der Mitarbeit von Sophie Rubscheit (M.A.), Fabienne Schnepf  (M.A.) und Greta Jochem (B.A.) sollen mit  einem qualitativen Forschungsdesign Daten dazu erhoben werden, inwieweit die Maßnahmen des Bremer Hilfesystems für die Frauen* hilfreich und zielführend sind. Aus den Ergebnissen sollen Überlegungen und Empfehlungen zur Verbesserung des Bremer Hilfesystems abgeleitet werden, um damit zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention beizutragen.

Für die Studie werden aktuell Teilnehmer*innen gesucht. Teilnehmen können von Gewalt betroffene Frauen*, die in den letzten fünf Jahren in Bremen oder Bremerhaven Hilfe gesucht haben und bereit sind, uns ihre Erfahrungen mit dem Hilfesystem im Gespräch zu schildern.

            Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich bitte direkt

per Mail unter: hilfesystem-studie@uni-bremen.de oder

telefonisch unter: 0421-218 688 79 (dienstags 16-19 Uhr + donnerstags 9-12 Uhr).

Weitere Informationen:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz - Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen im Bremer Hilfssystem (bremen.de)

Istanbul-Konvention – Istanbul Konvention Bremen (bremen-sagt-nein.de)

Kontakt:
PD Dr. Iris Stahlke
Prof. Dr. HenningSchmidt-Semisch
Institut für Public Health und Pflegeforschung
Abteilung Gesundheit & Gesellschaft
FB 11 Human- und Gesundheitswissenschaften
Universität Bremen
E-Mail:  hilfesystem-studieuni-bremen.de

Aktualisiert von: fraufb7