Teilnahmebedingungen

Beiträge im Hochschulsport

Hochschulsport ist "Sport für alle". Teilnehmen können daher

Studierende der Universität Bremen,

Studierende der Hochschule Bremen und anderer Universitäten und Hochschulen,

Mitarbeiter*innen der Universität (Externe) und Hochschulen,

Bürger*innen Bremens und der umliegenden Gemeinden (Externe).

 

Beiträge im Hochschulsport

 

Eine Online-Anmeldung ist nur durch die Angabe einer IBAN-Bankverbindung möglich. Wir ziehen den Kursbeitrag nach Kursbeginn ein. Die Beiträge sind bei der jeweiligen Kursankündigung aufgeführt (Irrtum vorbehalten) und gelten für den gesamten Veranstaltungszeitraum (Vorlesungszeitraum im Semester).

Eine Beitragsermäßigung (nur bei entsprechenden Studierendenausweisen bzw. anderer Bescheinigungen) wird gewährt für:

  • Schüler*innen mit gültigem Ausweis. Achtung: Der Preis für die Kinderkurse richtet sich nach dem Status der Eltern!
  • Studierende anderer Universitäten und Hochschulen.
  • Menschen mit Behinderung.
  • Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • Kursstudierende der Akademie für Weiterbildung werden als Externe behandelt.
  • Für Versicherte der AOK Bremen/ Bremerhaven wird der Kurspreis um 20% reduziert. Der AOK-Rabatt bezieht sich nicht auf die Kurse unserer Kooperationspartner*innen und ist nur im Sommer- oder Wintersemester möglich.

Eine begründete Rückgabe von Kursen ist nur innerhalb der ersten Kurswoche möglich! Ausgenommen hiervon sind Kurse außerhalb des normalen Kurszeitraumes (z.B. Workshops, Surfen). Hier ist ein Rücktritt vom Kurs nur bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn möglich.

  • Bitte habt Verständnis dafür, dass wir Kontrollen durchführen. Ohne gültige Teilnahmebescheinigung ist ein Kursbesuch nicht möglich! Die Kursleitenden haben Listen der Teilnehmer*innen und führen Kontrollen durch. Wer nicht auf der Liste steht, darf am Kurs nicht teilnehmen.
  • Aus Kostengründen werden Kurse nur dann durchgeführt, wenn die Zahl der Teilnehmer*innen von in der Regel 12 Personen nicht unterschritten wird.
  • An gesetzlichen Feiertagen und bei Sonderveranstaltungen (siehe dann die aktuellen Ankündigungen) fallen die Kurse des Hochschulsports aus. Eine anteilige finanzielle Erstattung ausgefallener Kursstunden ist nicht möglich.

Bitte beachtet auch unsere Hinweise zur Versicherung.

Aktualisiert von: VfH e.V.