Bachelorarbeit

Das verpflichtende Begleitseminar unterstützt die Studierenden bei der Erstellung ihrer Bachelor-Arbeit. Studierende des BA-Studiengangs Soziologie, die ihre Bachelor-Arbeit anfertigen oder abschließen, präsentieren ihre Forschungsvorhaben und stellen sie zur Diskussion. Grundlagen zu Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und zur Form der Bachelor-Arbeit werden zu Beginn dieser Lehrveranstaltung im Plenum behandelt.

Danach findet das Seminar in Tagesblöcken statt, an denen 6 bis max. 8 Arbeiten diskutiert werden. Die Studierenden erhalten direkt im Anschluss an den Tagesblock – so sie bestanden haben – einen Leistungsnachweis über 3 CP für diesen Teil des Abschlussmoduls. Voraussetzung ist der Besuch der Plenumssitzungen sowie der aktive Besuch und die Vorbereitung eines Blocktermins, an dem die eigene Arbeit sowie die Arbeiten der anderen Teilnehmer_innen dieses Blocks präsentiert und diskutiert werden. Die Teilnahme an weiteren Blockterminen ist möglich und wird begrüßt.

Das Begleitseminar findet in jedem Semester statt.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auch unter den Modulbeschreibungen.

Voraussetzung zur Teilnahme

Studierende, die am verpflichtenden Begleitseminar zur Bachelor-Arbeit teilnehmen möchten, müssen sich bereits ein Semester vorher, spätestens zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit, gründlich mit der Themen- und Betreuendenwahl befassen – das heißt:

Wenn das Seminar im Sommersemester absolviert werden soll, ist spätestens Ende Januar ein_e mögliche_r Erstbetreuer_in zu kontaktieren, zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit ist ein Exposé für die Lehrperson anzufertigen und auf dieser Grundlage sind in der Sprechstunde Themen- und Fragestellung bereits besprochen wurden.

Zur Teilnahme am Begleitseminar ist bereits zu Beginn des Semesters die Bestätigung eines_r Dozent_in über die Themenstellung und Betreuung erforderlich.

Wenn das Begleitseminar im Winter besucht werden soll, sollte der Erstkontakt mit der möglichen Betreuungsperson spätestens Ende Juli erfolgen.

Spätestens zur zweiten Sitzung des Seminars ist eine schriftliche Mitteilung (per E-Mail) über das Thema und die Betreuung der BA-Arbeit von seiten der Betreuungsperson an die Dozent_innen des Begleitseminars notwendig.

Zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit  vollständig ausgefüllt im ZPA einreichen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit alle Voraussetzungen gemäß der aktuell gültigen Prüfungsordnung erfüllt sein müssen.

Sobald Ihr eingereichter Antrag geprüft und genehmigt worden ist, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid mit der Nennung des Abgabetermins zugesandt und die Bearbeitungszeit beginnt. Die Dauer der Bearbeitungszeit ist in der fachspezifischen Prüfungsordnung geregelt.

Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, müssen Sie beim ZPA ein ärztliches Attest (im Original) zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit einreichen. Der Antrag und das Attest sind unverzüglich (binnen drei Werktagen) nach Ausstellung des Attests im ZPA einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verlängert und Sie bekommen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin zugesandt.

Sie müssen Ihre Bachelorarbeit fristgerecht im ZPA einreichen. In der Regel müssen Sie 3 gebundene Arbeiten und eine elektronische Version einreichen. In einigen Studiengängen müssen Sie keine elektronische Version einreichen (siehe Zulassungsbescheid). Bei einer Gruppenarbeit müssen Sie 4 Exemplare einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Einverständniserklärung (mit der Erklärung zur Veröffentlichung) in jedes Exemplar Ihrer Bachelorarbeit eingebunden sein muss.

Sie können Ihre Bachelorarbeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Servicestelle persönlich abgeben oder Sie werfen Ihre Bachelorarbeit in die Briefkästen im Eingangsbereich des ZPA. Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.

Nach der Überprüfung Ihrer Bachelorarbeit wird diese an die Gutachter*innen zur Bewertung verschickt. Bitte achten Sie darauf, dass dem ZPA bei externen Gutachter*innen die Adresse vorliegt.

Bitte beachten Sie zur Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Voraussetzungen je nach Prüfungsordnung:

Vollfach Soziologie nach Bachelor-Prüfungsordnung (2016 und 2021):

  1. Nachweis von mind. 110 CP aus dem Studium der ersten fünf Semester im Studienverlaufsplan.
  2. Der Pflichtbereich muss mit Ausnahme des Praktikums und der Fortgeschrittenen Empirischen Methoden (FEM) vollständig absolviert sein

Profilfach Soziologie nach Bachelor-Prüfungsordnung (2019):

  1. Nachweis von mind. 57 CP
  2. Nachweis aller Modulprüfungen im Pflichtbereich, mit Ausnahme des Praktikums und des Moduls Fortgeschrittene Empirische Methoden

Profilfach Soziologie nach Bachelor- Prüfungsordnung (2021):

  1. Nachweis von mind. 63 CP
  2. Nachweis aller Modulprüfungen im Pflichtbereich, mit Ausnahme des Praktikums, des Moduls Fortgeschrittene Empirische Methoden und des Moduls Spezielle Soziologien

1. Es gilt zunächst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer_innen/Betreuer_innen festzulegen. Von diesen Betreuuenden muss mindestens eine_r promoviert sein, d.h. den Doktorgrad haben. Prüfungsberechtigt sind prinzipiell alle Lehrenden am IfS. Die_der Vorsitzende des Bachelorprüfungsausschusses kann im Einzelfall auf begründeten Antrag auch Lehrende anderer Fächer, Fachbereiche oder Hochschulen als Betreuer_in zulassen (insbesondere bei Vorliegen besonderer themenspezifischer Expertise). Solche externen Betreuer_innen müssen an einer Hochschule angestellt sein.

2. Das Formular zur Anmeldung „Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit“ herunterladen und von den beiden Prüfer_innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titeländerung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titeländerung an den Bachelorprüfungsausschuss – d.h. sowohl an das ZPA als auch an die_den Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschuss –  zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer_innen für eine Titeländerung notwendig.

3. Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit an folgende Anschrift senden: Universität Bremen - Zentrales Prüfungsamt - Bachelorprüfungsausschuss Soziologie - Bibliothekstr. 1 - 28359 Bremen

4. Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt das Vorliegen der Voraussetzungen (s. oben). Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Antrag an die_den Vorsitzende_n des Bachelorprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (9 Wochen + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung zur BA-Arbeit können bis zu 4 Wochen vergehen. Sofern alle Prüfungsleistungen und der Bescheid zur Zulassung zur Bachelorarbeit vom Prüfungsamt vorliegen, können Sie sich exmatrikulieren lassen. Beachten Sie aber, dass dies auf eigenes Risiko erfolgt, da die Bachelorarbeit nur wiederholbar ist, solange Sie noch immatrikuliert sind. Sollten Sie während des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums an den Bachelorprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden. Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit in dreifacher Ausfertigung versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer_innen, die dann 3 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Gleichzeitig mit der Abgabe im ZPA sollten Sie die Arbeit den Prüfer_innen in elektronischer Form (Word- oder pdf-Datei) zur Verfügung stellen. Bei der Abgabe der Arbeit muss  schriftlich versichert werden, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die von dir  Ihnen zu verantwortenden, entsprechend gekennzeichneten Teile - selbständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. 

5. Sobald die Ergebnisse (Prüfungsdatum: Eingang der zweiten Bewertung) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO veröffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit können beim ZPA zur Ansicht angefordert werden.

6. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote möglich ist. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende.

7. Bei Anmeldung der Bachelorarbeit innerhalb der empfohlenen Frist werden die Zeugnisunterlagen (Urkunde deutsch und englisch, Zeugnis deutsch und englisch sowie die Beilage zum Zeugnis) bis spätestens Ende Dezember erstellt.

Informationen zur BA-Arbeit und zum Begleitseminar in zusammengefasster Form

Folgende Formulare und Dokumente sind für Sie zudem wichtig:

  • Antrag zur Zulassung für die Masterarbeit
  • ggf. ein Antrag für externe Gutachter für die Abschlussarbeit
  • Einverständniserklärung (muss der BA-Arbeit beigefügt werden)

Diese Formulare können Sie als pdf oder Word-Dokument auf der folgenden Seite herunterladen: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare

 

Studienfachberatung

Dr. Anne Schröter

Unicom-Gebäude 9, Raum 1080
Mary-Somerville-Str. 9
28359 Bremen
Tel: 0421 218 67308

Mail: aschroeter@uni-bremen.de

Sprechstundentermine über Stud.IP oder per Mail

Links

Zentrales Prüfungsamt

Über diesen Link kommen Sie zur zuständigen Geschäftsstelle (FB 8) des ZPA

Weitere Informationen

Sekretariat für Studierende

Bei Fragen rund um den Bewerbungsprozess, das Moin-Portal oder Immatrikulation

Zentrale Studienberatung

Beratung zur Studienorientierung, zum Studienangebot der Universität Bremen, Fach- und/oder Hochschulwechsel