Masterarbeit

Die Masterarbeit soll eine umfassende Darstellung Ihres eigenen Forschungsprojekts sein. Während in den Semestern zuvor Theorie und Forschungsstand und im Forschungsbericht der empirische Teil im Vordergrund standen, geht es in der Masterarbeit nun darum, Theorie und Empirie gleichgewichtig und in ihrem Zusammenhang darzulegen. Auswertung und Diskussion sollten bei empirischen Arbeiten i.d.R. mindestens 50% der Arbeit ausmachen, wobei hiervon Ausnahmen zu machen sind, etwa wenn eigene Erhebungsverfahren konstruiert wurden.

Die Masterarbeit muss von zwei Hochschullehrenden betreut und begutachtet werden. Diese Betreuenden wählen Sie unter Berücksichtigung der fachlichen Expertise selbst aus.

Als Betreuende kommen in Frage:

  • Lehrende des Instituts für Soziologie, die mindestens promoviert sind (eine Liste der Lehrenden findet sich unter „Kontakte nach Lehrgebieten“)
  • auf begründeten Antrag: andere (externe) Hochschullehrende, die mindestens promoviert sind. Dabei gilt zu beachten, dass eine der beiden Betreuenden, dem Institut für Soziologie angehört.

Idealerweise wählen Sie Betreuende, bei denen Sie Ihre Forschungsfrage und Ihr Forschungsvorgehen entwickelt haben (z.B. in Form des Forschungsberichtes). Dies ist aber nicht zwingend verpflichtend.

Die Masterarbeit kann nicht online über PABO angemeldet werden.

Für die Anmeldung zur Masterarbeit muss der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit schriftlich beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden. Das Prüfungsamt prüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und schickt eine entsprechende Nachricht per Post. Dieser Vorgang kann bis zu vier Wochen dauern. Die Bearbeitungszeit beträgt ab dem Zeitpunkt der Zulassung 6 Monate.

Der Antrag ist rechts in der Spalte zum Download verfügbar. Falls beim Öffnen ein Fehler auftritt, muss die Datei erst heruntergeladen und dann geöffnet werden.

1. Es gilt zunächst Thema der Arbeit in Absprache mit den beiden Prüfer:innen/Betreuer:innen festzulegen.

2. Das Formular zur Anmeldung Masterarbeit (“Antrag auf Zualssung zur Masterarbeit“) herunterladen und von den beiden Prüfer:innen unterschreiben lassen. Das Thema der Arbeit (= Titel der Arbeit) ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch anzugeben. Für eine Titeländerung nach der Anmeldung ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Titeländerung an den Masterprüfungsausschuss – d.h. sowohl an das ZPA als auch an die:den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss –  zu stellen. Zudem ist eine schriftliche Zustimmung beider Prüfer:innen für eine Titeländerung notwendig.

3. Den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit an folgende Anschrift senden: Universität Bremen - Zentrales Prüfungsamt - Bachelorprüfungsausschuss Soziologie - Bibliothekstr. 1 - 28359 Bremen

4. Genehmigung: Nach Eingang des Antrages überprüft das Prüfungsamt das Vorliegen der Voraussetzungen (s. oben). Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Antrag an die:den Vorsitzende:n des Masterprüfungsausschusses zur Genehmigung weitergeleitet. Erst danach erhalten Sie vom Prüfungsamt den Zulassungsbescheid mit allen weiteren Informationen wie dem genauen Abgabetermin (6 Monate + 3 Tage Postweg ab Zugang des Zulassungsbescheides; zu beachten ist das genaue Abgabedatum, das im Zulassungsbescheid des Prüfungsamtes ausgewiesen ist!) sowie Abgabeort etc. Vom Eingang des Antrags bis zur Benachrichtigung über die Zulassung können bis zu 4 Wochen vergehen.

5. Krankheit während der Bearbeitungsfrist: Sollten Sie während des Bearbeitungszeitraums erkranken, muss unverzüglich schriftlich ein formloser Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums an den Bachelorprüfungsausschuss – ZPA und Prüfungsausschussvorsitz – eingereicht werden. Diesem Antrag muss das Krankheitsattest im Original beigelegt werden.

6. Abgabe der Master-Arbeit: Nach fristgerechtem Eingang der Abschlussarbeit (in dreifacher gebundener Ausfertigung plus einer digitalen Version) versendet das Prüfungsamt diese an die benannten Betreuer:innen, die dann 3-4 Wochen Zeit für die Begutachtung haben. Gleichzeitig mit der Abgabe im ZPA können Sie die Arbeit den Prüfer:innen in elektronischer Form (Word- oder pdf-Datei) zur Verfügung stellen. Allen Exemplaren der MA-Arbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen. Das Formular dazu finden Sie auf den Webseiten des ZPA unter „Formulare“.

7. Abschluss: Sobald die Ergebnisse (Prüfungsdatum: Eingang der zweiten Bewertung) von den Gutachtenden an das Prüfungsamt übermittelt wurden, werden diese in PABO veröffentlicht. Die Gutachten zur Abschlussarbeit können beim ZPA zur Ansicht angefordert werden. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (noch kein Zeugnis) wird vom Prüfungsamt versendet, sobald eine Berechnung der Abschlussnote möglich ist. Die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss erfolgt automatisch durch das Zentrale Prüfungsamt an das Sekretariat für Studierende. Sie bleiben auch nach der Zeugnisausstellung noch bis zum Ende des laufenden Semesters immatrikuliert.

Für den Besuch des Begleitseminars gibt es keine formalen Voraussetzungen. Es empfiehlt sich der Besuch im (geplanten) letzten Semester, also während der Bearbeitung der Masterarbeit.

Das Kolloquium wird jedes Semester angeboten, daher muss es also nicht zwingend im Sommersemester besucht werden. Die unbenotete Prüfungsleistung (3 CP) besteht in der Präsentation des Konzepts sowie erster Ergebnisse der Forschungsarbeit. Für den Leistungsnachweis wird der normale General-Studies-Schein verwendet. Dieser ist rechts in der Downloadspalte zu finden.

Umfangmaximal 100 Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, exkl. Anhang)
Bearbeitungszeit6 Monate
Zeilenabstand1,5; nach einem Absatz 6-12 pt oder Leerzeile
SchriftartTimes New Roman
Seitenränderlinks 2,5cm; rechts 4cm; oben 2,5cm; unten 3cm
Fußnoten10 Punkt, einfacher Zeilenabstand
Zitierenstringente Zitierweise & Literaturverzeichnis (z.B. nach KZfSS)
Direkte Zitateeinrücken, wenn länger als drei Zeilen
Einverständiserklärungbeifügen (Formular siehe Download-Menü)
VerzeichnisseInhalts-, Abbildungs- und/oder Tabellenverzeichnisse nicht vergessen

Folgende Formulare und Dokumente sind für Sie wichtig:

  • Antrag zur Zulassung für die Masterarbeit
  • ggf. ein Antrag für externe Gutachter für die Abschlussarbeit
  • Einverständniserklärung (muss der MA-Arbeit beigefügt werden)

Diese Formulare können Sie als pdf oder Word-Dokument auf der folgenden Seite herunterladen: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare

Studienfachberatung

Prof. Dr. Michael Windzio

Unicom-Gebäude 9
Raum: 9.2240
Mary-Somerville-Straße 9
28359 Bremen

Tel: 0421 218-58629

E-Mail: mwindzio@uni-bremen.de

Weitere Informationen

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Zentrale Studienberatung

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